Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Winterurlaub & Arbeitsrecht

16. Dezember 2025

Die herrliche Weihnachtszeit ist da und der Winterurlaub gebucht, ab auf die Piste! Nicht selten erfolgt die Rückkehr mit Gipsbein. Urlaub oder Krankenstand?

Um den Winter in vollen Zügen zu genießen, wird die Weihnachtszeit gerne in den Bergen verbracht. Skifahren, Rodeln oder beim Wandern die Landschaft erkunden. Eine unachtsame Bewegung und der Sturz ist vorprogrammiert. Gilt der Unfall noch als Urlaub? Oder handelt es sich doch um einen Krankenstand?

Auf diese Fragen wird im folgenden Artikel eingegangen. 

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Bild: mit CANVA erstellt (JE)

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