Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Pflege und Betreuung

25. September 2025

Wenn ein Kind krank ist, kann ein Elternteil zuhause bleiben und das Kind betreuen. Auch die Pflege eines nahen Angehörigen ist möglich. Lesen Sie weiter!

Im Falle von Krankheit eines Kindes oder eines nahen Angehörigen kann eine Pflege- oder Betreuungsfreistellung beim Arbeitgeber beantragt werden. Generell steht 1 Woche Freistellung zur Verfügung (in bestimmten Fällen ist eine Verlängerung möglich). Eine Inanspruchnahme muss unverzüglich gemeldet werden. 

Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und worauf weiter zu achten ist, können Sie hier nachlesen.

Beachten Sie auch, welche Neuerung November 2023 eingetreten ist. Dies finden Sie hier.

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Bild: mit KI erstellt - Copilot (JE)

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