Blick auf das D4 und das AD Gebäude

Belästigung am Arbeitsplatz

09. Oktober 2025

Unternehmen müssen ihre Beschäftigten vor Belästigung am Arbeitsplatz schützen. Nun gibt es das neue ILO Übereinkommen 190 als zusätzlichen Schutz.

Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungehindert ihrer Arbeit nachgehen können. Gewalt und Belästigung in Form von verbalen oder körperlichen Angriffen, Ungleichbehandlung oder unscheinbaren Aktivitäten wie Stalking oder Ausgrenzung haben am Arbeitsplatz nichts verloren. Führungskräfte haben eine Fürsorgepflicht ihren Beschäftigten gegenüber.

Mit 11. September 2025 tritt nun das ILO-Übereinkommen 190 in Kraft. Es gilt international und völkerrechtlich als verbindend. Somit ist eine wichtige Vereinbarung getroffen worden. Wie sich die Umsetzung gestalten wird, muss man sich im Detail anschauen.

Weitere Informationen können Sie hier nachlesen.

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Bild: mit KI erstellt - ChatGPT (JE)

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