Eine Gruppe von Menschen verlässt das D1 Gebäude.

Visum und Aufenthaltsbewilligung

Einreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich müsst ihr unbedingt die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visum und Aufenthaltstitel beachten. Diese hängen von eurer Staatsbürgerschaft, dem Aufenthaltszweck und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in Österreich ab.


Staatsangehörige von EU, EWR/Staaten und der Schweiz

Die Visum- und Niederlassungsfreiheit gilt, sofern ihr über ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügt. Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich benötigt ihr ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Innerhalb der ersten vier Monate eures Aufenthalts müsst ihr eine Anmeldebescheinigung beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.


Drittstaatsangehörige

Wenn ihr keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzt, seid ihr sogenannte/r "Drittstaatenangehörige/r" und benötigt ihr zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel. Weitere Infos findet ihr hier.
 

Bitte beachtet: Die Webseite des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) bietet euch umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von Studierenden in Österreich. Bei Unklarheiten oder vertiefenden Fragen kontaktiert ihr bitte den OeAD.
 

Meldung in Österreich

Nach der Einreise nach Österreich oder einem Umzug muss innerhalb von 3 Tagen (es zählen nur Werktage) eine Meldung bzw. Ummeldung bei dem zuständigen "Magistratischen Bezirksamt" durchgeführt werden. Vor der Abreise muss eine Abmeldung erfolgen. 

Hier findet ihr weiterführende Informationen zu diesem Thema.

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