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Sprachnachweise

Deutschkenntnisse

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung müssen Sie für eine Zulassung zu einem deutschsprachigem Studium in Österreich ab dem Sommersemester 2019 bereits bei der Antragstellung Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nachweisen.
Neben den unten genannten Nachweisen, werden folgende Zertifikate (nicht älter als zwei Jahre) akzeptiert:
  • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat A2
  • Goethe Institut - Goethe Zertifikat A2
  • telc Deutsch A2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD I
  • Österreichischer Integrationsfonds (ÖIF) - ÖIF Test (A2)
Bitte legen Sie Ihren Nachweis der Deutschkenntnisse unbedingt Ihrer Bewerbung bei!

Für die Zulassung zu einem deutschsprachigen Studium an der WU müssen Sie Deutschkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Bitte legen Sie den Sprachnachweis gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zum Studium vor.

Diese Kenntnisse müssen durch folgende Abschlüsse, Prüfungen oder Zertifikate spätestens bei der tatsächlichen Zulassung zum ordentlichen Studium nachgewiesen werden:

  • Abschlüsse (unbeschränkt gültig)

    • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule

    • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit Unterrichtssprache Deutsch

  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)

  • Deutsch-Zertifikate (gültig drei Jahre ab Datum der Prüfung):

    • Österreichisches Sprachdiplom - ÖSD Zertifikat C1 (Prüfungstermine an der WU)

    • Goethe Institut - Goethe Zertifikat C1

    • telc Deutsch "C1 Hochschule"

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerbe-rInnen DSH2

    • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz DSD II

    • Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF), mindestens Niveau TDN 4 in allen Teilen.

Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten

Deutschkurse im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten werden ausschließlich für zukünftige Studierende der Bachelorstudien Wirtschaftsrecht und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften angeboten. Hierfür brauchen Sie einen Zulassungsbescheid bzw. einen Zulassungsbrief. Der Deutschkurs kann maximal 4 Semester besucht werden.

Wenn Sie Deutschkurse am Vorstudienlehrgang besuchen, kann nur die positiv absolvierte „Ergänzungsprüfung Deutsch“ am VWU als Nachweis für Ihre Zulassung zum ordentlichen Studium akzeptiert werden.

Bitte beachten Sie, dass die WU keinen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrgangs der Wiener Universitäten (VWU) für zukünftige Studierende der Masterstudien oder Doktoratstudien anbietet.

Doktoratsstudium
Das Doktoratsstudium Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie Wirtschaftsrecht kann auf Deutsch oder auf Englisch absolviert werden. Die Absolvierung des Doktorats in englischer Sprache ohne Nachweis von Deutschkenntnissen ist nur möglich, wenn Ihr/e Dissertationsbetreuer/in die Research Seminare auf Englisch anbietet (die Bestätigung Ihres Betreuers / Ihrer Betreuerin legen Sie bitte in der Studienzulassung vor).

Englischkenntnisse

Für die Zulassung zu einem englischsprachigen Bachelor- oder Masterstudium werden an der WU unterschiedliche Niveaus verlangt.
Für die Zulassung zu einem englischsprachigem Programm an der WU müssen Sie keine Deutschkenntnisse nachweisen.

Bachelorstudium

Für die Zulassung zum englischsprachigen Bachelorstudium Business and Economics an der WU müssen Sie Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Bitte legen Sie eines der unten angeführten Zertifikate bei der Zulassung im SSC vor.

Folgende (gültige) Nachweise für ausreichend Englischkenntnisse werden akzeptiert:

  • Positive Englischnote gemäß einem Reifezeugnis ausgestellt von einer Schule innerhalb der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz

  • TOEFL 85 / TOEFL IBT Home Edition 85 (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis)

  • IELTS 6.0 [Academic oder Online Indicator Version] (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis)

  • Cambridge English: First (FCE-B2), CAE (Certificate in Advanced English), CPE (Certificate of Proficiency in English), BEC Higher (Business English Certificate Higher), BEC Vantage (Business English Certificate Vantage)

  • Oxford Test of English (mind. 111 Punkte): Dieses Zertifikat wird zum Beispiel vom WU Business Language Center angeboten

  • Sprachkompetenznachweis eines österreichischen universitären Sprachenzentrums auf dem Niveau B2

  • Dokument, das Englisch als Erstsprache ausweist.

Masterstudien

Für die Zulassung zu einem englischsprachigen Masterstudium an der WU müssen Sie Englischkenntnisse auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Bitte laden Sie eines der unten angeführten Zertifikate bei Ihrer Online-Bewerbung hoch.

Bitte beachten Sie, dass für International Management/CEMS spezielle Sprachanforderungen festgelegt sind.

Folgende (gültige) Nachweise für ausreichend Englischkenntnisse werden akzeptiert:

  • TOEFL 100 / TOEFL IBT Home Edition 100 (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis)

  • IELTS 7.0 [Academic oder Online Indicator Version] (Offizielles Zertifikat oder vorläufiges Testergebnis)

  • Cambridge English: CAE (Certificate in Advanced English), CPE (Certificate of Proficiency in English), BEC Higher (Business English Certificate Higher)

  • UNIcert III

  • Eine offizielle Bestätigung (gestempelt und unterschrieben) einer Bildungseinrichtung über die erfolgreiche Absolvierung eines zumindest dreijährigen Bachelorstudiums oder eines zumindest zweijährigen Masterstudiums, welches komplett in englischer Sprache abgehalten wurde (englischsprachige Lehrveranstaltungen, Austauschsemester oder Studienaufenthalte in einem englischsprachigem Land sind nicht ausreichend).

  • Englisch als Mutter- bzw. Erstsprache

  • C1 Zertifikat eines Sprachenzentrums einer Universität nach dem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GERS)
    "Zertifikat" bedeutet, dass im Rahmen einer oder mehrerer Prüfungen die vier Sprachfertigkeiten "Lesen, Schreiben, Hören, Sprechen" getestet wurden und die Ergebnisse die Sprachbeherrschung auf Level C1 des GERS belegen.
    Zeugnisse, Scheine oder Bestätigungen über ein bestimmtes Sprachlevel (z.B. DAAD-Bestätigungen) oder den Besuch von Lehrveranstaltungen können NICHT akzeptiert werden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Nachweis diese Voraussetzungen erfüllt, übermitteln Sie einen der oben genannten Standard-Tests.