Studienplanwechsel Master
Alle relevanten Informationen im Überblick zum Studienplanwechsel Ihres Masterstudiums finden Sie hier!
Anmeldungen und Ergebnisse
Möchten Sie Lehrveranstaltungen in der Winter- oder Sommeruniversität besuchen bzw. sind Sie bereits angemeldet?
Die Teilnahme ist nur im alten Studienplan möglich, ein Studienplanwechsel kann erst nach der letzten Einheit erfolgen.
Ist ein Studienplanwechsel möglich, wenn Noten im LPIS als „vorläufig“ eingetragen sind?
Ja, da die letzte Einheit/Prüfung bereits stattgefunden hat.
Antrittsregelung
Prüfungsantritte sind lt. UG 2001 § 77 Abs. 2 studienübergreifend zu zählen. Daher werden alle gleichlautenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen bei einem Studienplanwechsel automatisch übertragen und studienplanübergreifend gezählt.
Bei Änderung des LV-Typs von LVP zu PI oder VUE sowie umgekehrt wird die Antrittszählung zurückgesetzt und jeder Studierende beginnt im neuen LV-Typ wieder beim ersten Antritt.
Im Gegensatz dazu, wird die Antrittszählung bei Änderung des LV-Typs von PI zu VUE, FS oder AG mitgenommen.
Anerkennung
Bei einem Wechsel in den neuen Studienplan werden in den Masterstudien fast alle Prüfungen automatisch anerkannt. Eine Antragstellung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und Ihre Ergebnisse sind sofort auf Ihrem Erfolgsnachweis ersichtlich.
In folgenden Fällen muss ein Antrag auf Anerkennung an anerkennung@wu.ac.at gestellt werden:
Anerkennung einer Lehrveranstaltung oder Prüfung als freies bzw. ergänzendes Wahlfach
Wenn eine Lehrveranstaltung oder Prüfung aus einem anderen ordentlichen Studium anerkannt werden soll
In Masterprogrammen, in denen keine automatische Anerkennung programmiert wurde
Wenn Sie im alten Studienplan bereits einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben (z.B. Leistungen aus dem Ausland), kann dieser Antrag nicht weiterbearbeitet werden und muss nach dem Studienplanwechsel neu gestellt werden.
Anerkennungsverordnung
Bei Fragen zu diesen Informationen, wenden Sie sich bitte an die Anerkennung.
Prüfungswiederholung
Nach dem Wechsel auf den neuen Studienplan ist eine einmalige Prüfungswiederholung laut § 77. (1) einer im „alten Studienplan“ absolvierten und positiv beurteilten Prüfung nicht mehr möglich.
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Muss ich in den neuen Studienplan wechseln?
Nein, jedoch kann es je nach Masterprogramm sein, dass Sie Ihr Studium nach altem Studienplan unter Umständen nicht mehr fristgerecht abschließen können. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Masterprogramm.
Was passiert, wenn ich mein Studium nicht bis zum Stichtag laut Studienplan abgeschlossen habe?
Sie werden automatisch auf den neuesten und aktuellsten Studienplan lt. Übergangsbestimmungen umgestellt.
Wie und wann kann ich meinen Studienplan wechseln?
Ein freiwilliger Wechsel ist während der Zulassungsfrist und Fortsetzungsmeldungsfrist möglich, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Studienzulassung.
Was passiert bei einem Wechsel mit meinen bis jetzt/dahin erbrachten Leistungen?
Bei einem Wechsel in den neuen Studienplan werden in den Masterstudien fast alle Prüfungen automatisch anerkannt. Eine Antragstellung ist in den meisten Fällen nicht erforderlich und Ihre Ergebnisse sind sofort auf Ihrem Erfolgsnachweis ersichtlich.
Werden die Prüfungsantritte im neuen Studienplan gelöscht und habe ich dann wieder überall die max. Antrittsmöglichkeiten?
Nein, bitte lesen Sie bei „Antrittsregelung“ nach.
Kann ich nach dem Wechsel in den neuen Studienplan eine bereits absolvierte Prüfung vom „altem Plan“ wiederholen?
Nein, nach dem Wechsel auf den neuen Studienplan kommt die Wiederholung einer im „alten Studienplan“ absolvierten und positiv beurteilten Prüfung nicht mehr in Betracht.
Was passiert mit meinen Anmeldungen?
Bitte lesen Sie bei „Anmeldungen und Ergebnisse“ nach.
Meine Note ist nur vorläufig Eingetragen kann ich trotzdem wechseln?
Ja, da die letzte Einheit/Prüfung bereits stattgefunden hat.
Wie wirkt sich ein Studienplanwechsel auf mein Ranking aus?
Bei einem Studienplanwechsel fallen Sie in eine neue Kohorte. Das bedeutet, Sie werden automatisch mit der Studierendengruppe verglichen, die mit Ihnen zum selben Zeitpunkt einen Studienplanwechsel durchgeführt oder neu zu studieren begonnen hat. Ab diesem Zeitpunkt wird ein neues (zweites) Ranking erstellt; es ist nicht möglich, ein Ranking für beide Studienpläne auszustellen.
Ich möchte von Master Wirtschaftsrecht 16 auf den neuen Studienplan 21 wechseln, was gilt es zu beachten?
Bei einem Umstieg von MAWIRE 16 auf MAWIRE 21 werden alle gleichlautenden Lehrveranstaltungen anerkannt.
Weiters können die als Wahlmöglichkeit absolvierten Lehrveranstaltungen aus dem Bereichen Öffentliches Recht und Privatrecht für die Spezialisierungen Privatrecht I und II bzw. Spezialisierung Öffentliches Recht I und II anerkannt werden.
Bankvertrags- und Versicherungsrecht 3 SST (6 ECTS) kann auch für die neue LV Bankvertrags- und Versicherungsrecht 2 SST (4 ECTS) übertragen werden -> Wenn Sie aber die „alte“ LVP noch nicht absolviert haben, muss im neuen Plan dann die VUE absolviert werden
NICHT anerkannt werden kann Erbrecht und Vermögensnachfolge 1 SSt (2 ECTS) auf die VUE Erbrecht und Familienrecht 2 SST (4 ECTS), da hier keine umfangmäßige Gleichwertigkeit vorliegt. Diese Lehrveranstaltung müsste also, bei einem Umstieg jedenfalls neu abgelegt werden.
Nähere Informationen zu Ihrem Masterstudium entnehmen Sie bitte der Website der jeweiligen Masterprogramme.
Wer kann mir weiterhelfen, ob für mich persönlich, auf Basis meines Studienverlaufes, ein Wechsel von Vorteil ist oder nicht?
Ein Wechsel kann aufgrund anderer verschiedener Faktoren eventuell doch ratsam sein. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Prüfungsorganisation.
Prüfungsorganisation
Gebäude LC, Ebene 2
Welthandelsplatz 1
1020 Wien
Tel: +43-1-313-36-3503
E-Mail: exam.master@wu.ac.at