Studienbeitrag / ÖH-Beitrag
Höhe des Studienbeitrages
Gemäß § 91 Universitätsgesetz 2002 gilt folgende Studienbeitragsregelung:
Der ÖH-Beitrag (Studierendenbeitrag) beträgt € 21,20 und ist ausnahmslos von allen ordentlichen und außerordentlichen Studierenden zu entrichten, auch von jenen, die von der Zahlung des Studienbeitrages befreit sind!
Ordentliche Studierende
Außerordentliche Studierende
Studienbeitragsfreie Zeit und Toleranzsemester
Zur Berechnung der studienbeitragsfreien Zeit für ordentliche Studierende (ausgenommen Drittstaatsangehörige mit dem Aufenthaltstitel "Aufenthaltsbewilligung Studierende") werden zu der im jeweiligen Studienplan festgelegten Regelstudienzeit zwei Toleranzsemester hinzugezählt.
Nach Ablauf des 2. Toleranzsemesters ist der Studienbeitrag zu bezahlen.
Achtung: Der ÖH-Beitrag ist immer zu bezahlen!
Bemessung der vorgesehenen Studienzeit und der Anzahl der Toleranzsemester
Die Zahl der bisher zurückgelegten Semester eines Studiums ist an Hand der jeweiligen Kennzahlen gemäß § 5 Abs. 4 UniStEV 2004 (BGBl. II Nr. 288/2004 idF BGBl. II Nr. 161/2011) zu ermitteln, die den Studienplan oder das Curriculum bezeichnen. Zurückgelegte Semester eines Studiums sind bei Übertritt in das entsprechende neue Studium einzurechnen. Studienzeiten im Rahmen desselben Curriculums sind zusammenzuzählen.
Erlass des Studienbeitrages
Die Frist für die Antragstellung endet für das jeweilige Wintersemester am 30. September bzw. für das jeweilige Sommersemester am 28/29. Februar. Der Antrag ist in der Studienzulassung zu stellen.
Alle Nachweise müssen im Original vorgelegt werden. Ausländische Dokumente müssen den jeweiligen Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften entsprechen.
Kann der Antrag auf Erlass des Studienbeitrages nicht rechtzeitig bis zum 30. September bzw. 28/29. Februar gestellt werden oder treten Erlasstatbestände wie Krankheit, Schwangerschaft oder eine Betreuungspflicht von Kindern später innerhalb des Semesters ein, so haben die Studierenden zunächst den Studienbeitrag zu entrichten, können jedoch für das Wintersemester bis spätestens 31. März, für das Sommersemester bis spätestens 31. Oktober unter Vorlage des oben genannten Nachweises einen Antrag auf Rückerstattung stellen.
Erlassgründe
Rückerstattung des Studienbeitrages
Anträge auf Rückerstattung des Studienbeitrages aufgrund eines Erlassgrundes (a bis f) müssen für das Wintersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 31. März, für das Sommersemester bis spätestens zum nächstfolgenden 31. Oktober gestellt werden.
Anträge auf Rückerstattung für die übrigen Fälle können für das Sommersemester ab 15. Mai, für das Wintersemester ab 15. Dezember gestellt werden. Die Frist für die Antragstellung beträgt maximal 6 Monate und endet somit für das Sommersemester am 15. November und für das Wintersemester am 15. Juni. Die Rückerstattung bei Überbezahlung ist jederzeit möglich.
Auf Antrag wird der Studienbeitrag in folgenden Fällen rückerstattet
Antragstellung Erlass/Rückerstattung
Schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular zusammen mit dem erforderlichen Nachweis von Ihrer WU-Mailadresse (hmatrikelnr@wu.ac.at - z.B. h01234567@wu.ac.at) an studienbeitrag@wu.ac.at.
Ausländische Dokumente müssen den jeweiligen Übersetzungs- und Beglaubigungsvorschriften entsprechen.
Bei etwaigen Fragen oder Problemen unterstützen Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Studienzulassung (Study Service Center, LC, 2. OG).