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Aufgrund weitreichender Lockerungsschritte in Österreich: WU setzt 2G-Vorhaben aus

17. Februar 2022

Angesichts der am 16. Februar von der Bundesregierung angekündigten weitreichenden Lockerungsschritte und dem Vorhaben, die Impfpflicht durch eine erst einzuberufende Expert*innenkommission evaluieren zu lassen, wird die Wirtschaftsuniversität Wien die geplante Einführung einer 2G-Regel für Studierende und Personal aussetzen. Ins Sommersemester startet die WU mit der aktuell gültigen 2,5G-Regel.

Als Institution der Wissenschaft befürwortet die WU ausdrücklich die Impfung als wirksames und nachhaltiges Mittel zur Bekämpfung der Pandemie. Angesichts der niedrigen Impfquote in Österreich und der Ungewissheit, ob sich bis zum Herbst weitere Mutationen des COVID-Virus verbreiten werden, befürwortet die WU nach wie vor die allgemeine Impfpflicht. Das vom Parlament verabschiedete Impflichtgesetz und das Vertrauen auf dessen konsequente Umsetzung, war auch Basis für den Plan der Universität, im Sommersemester zur Sicherstellung des vollen Präsenzbetriebes auf 2G zu setzen. Rückmeldungen von WU-Studierenden und Mitarbeitenden haben gezeigt, dass 2G intern breite Unterstützung hat.

WU braucht Rechts- und Planungssicherheit

Nun werden in Österreich ab dem 5. März weitgehende Lockungsschritte bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-Pandemie gesetzt und auch die Umsetzung der allgemeinen Impfpflicht könnte sich verzögern. „Die Menschen, die an unserer Universtität arbeiten und studieren, brauchen Planungssicherheit. Eine Umstellungen im Lehrbetrieb während des Semesters ist aufgrund der Größe der WU äußerst schwierig. Derzeit laufen die Anmeldungen für Lehrveranstaltungen und Prüfungen und sowohl Studierende als auch Lehrende müssen entsprechend planen können. Wir haben daher den Entschluss gefasst, die Einführung der 2G-Regel an der WU vorerst auszusetzen und mit den derzeit gültigen 2,5G in das Sommersemester zu gehen“, so Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger.

Zutritt weiterhin mit 2,5-G

Für Studierende und Mitarbeitende, die weder geimpft noch genesen sind, bedeutet das, dass die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie das Betreten der Gebäude weiterhin mit einem PCR-Test (48h gültig) möglich ist. Die Prüfung möglicher weiterer Lockerungsschritte ist im Laufen. Wie das kommende Wintersemester aufgesetzt wird, wird die Universität zeitgerecht und auf Basis der bis dahin vorliegenden Einschätzungen zur Pandemie-Entwicklung bekannt geben.

Pressekontakt:
Mag. Cornelia Moll
Pressesprecherin
Tel: + 43-1-31336-4977
E-Mail: cornelia.moll@wu.ac.at

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