Sind die Maastricht-Kriterien Geschichte?

19. Juli 2021

Fritz Breuss, Professor am Institut für Internationale Wirtschaft

Frage von Dr. Michael S.: Sind nach Corona die Maastricht-Kriterien für immer Geschichte?

Die einfache Antwort lautet nein, aber ob die Konvergenzkriterien aus ökonomischer Sicht optimal sind, ist eine vieldiskutierte Frage, aber der Reihe nach: Tatsächlich gelten sie laut EU-Recht weiterhin für alle neuen EU-Mitglieder. Die „Maastricht-Kriterien“ wurden als Eintrittskriterien in die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und damit als Bedingung für die Einführung des Euro eingeführt und gelten weiterhin. Die richtige Bezeichnung lautet „Konvergenzkriterien“. Sie wurden erstmals im Maastricht-Vertrag (in Kraft am 1. November 1993) festgelegt und wurden in den späteren Änderungen der EU-Verträge immer wieder übernommen. Aktuell sind die Konvergenzkriterien in den Artikeln 126 und 140 und im Protokoll 13 zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geregelt.

Konvergenzkriterien: Stabilität des Preisniveaus, der öffentlichen Haushalte (Neuverschuldung und Schuldenstand). Nominalzinssätze und Wechselkurse

Die Konvergenzkriterien umfassen die Stabilität des Preisniveaus (Inflationsrate nicht höher als 1 ½% als jene der drei preisstabilsten EU-Länder), der öffentlichen Haushalte (Neuverschuldung 3% des BIP und Schuldenstand 60% des BIP), die langfristigen Nominalzinssätze (nicht höher als 2 Prozentpunkte jener der preisstabilsten Länder) und die Wechselkurse (zwei Jahre vor Eintritt in WWU keine Abwertung und Teilnahme am Wechselkursmechanismus II – WKM II).

Zum ersten Mal kamen die Konvergenzkriterien bei der Auswahl jener Länder zur Anwendung, die mit der WWU am 1. Jänner 1999 beginnen sollten. So wurden vom Europäischen Rat am 2. Mai 1998 11 EU-Mitgliedstaaten ausgewählt. Der Euro wurde als offizielles Zahlungsmittel am 1. Jänner 2002 in zwölf EU-Mitgliedstaaten eingeführt, nachdem Griechenland 2001 der WWU beigetreten war. Seither haben 19 EU-Mitgliedstaaten den Euro eingeführt.

Konvergenzbericht der EU und der EZB

Laut Artikel 140 AEUV berichten die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) alle zwei Jahre in einem „Konvergenzbericht“ über die Aufnahmefähigkeit jener EU-Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Ein Land, das der EU beitritt, muss alle Bestimmungen der EU-Verträge einhalten. Das gilt auch für die Teilnahme an der WWU und der Einführung des Euro. Nur jene Länder, die die Konvergenzkriterien nicht erfüllen oder eine Opt-out- bzw. Sonderregelung im Maastricht-Vertrag ausgehandelt hatten (das Vereinigte Königreich, Protokoll 15 und Dänemark, Protokoll 16) müssen (noch nicht) den Euro einführen. Für das Vereinigte Königreich erübrigt sich dieses Problem mit dem Brexit ohnehin.

1. Jänner 2023: Mögliche Euro-Einführung in Kroatien und Bulgarien

Laut den jüngsten Konvergenzberichten von 2020 gelten für Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden Ausnahmeregelungen, d.h. sie erfüllen nicht (oder nur zum Teil) die Konvergenzkriterien. Am 10. Juli 2020 sind Bulgarien und Kroatien mit der Festlegung ihrer Wechselkurse von Lew (1,95583) und Kuna (7,53450) für 1 Euro dem WKM II beigetreten. Wenn diese Wechselkurse zwei Jahre lang (im „Warteraum“ des Euro) nicht mehr als um +/-15% schwanken, könnten diese beiden Länder am 1. Jänner 2023 den Euro einführen.

Stabilitäts- und Wachstumspakt

Nachdem ein Land EU-Mitglied wird und den Euro eingeführt hat, gelten andere finanzpolitischen Stabilitätsregeln, allen voran der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP), der bereits zwei Mal reformiert wurde. Er stellt hauptsächlich auf die Stabilität der Staatshaushalte ab. Mit der Erklärung vom 23. März 2020 haben die EU-FinanzministerInnen angesichts der massiven Mehrbelastung der Staatshaushalte wegen COVID-19 die Ausweichklausel des SWP aktiviert, das heißt die Spielräume der Haushaltsregeln können optimal (flexibel) nach dem Motto „was immer es kostet“ während der Corona-Krise ausgeschöpft werden.

Fritz Breuss, Institut für Internationale Wirtschaft

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