Was kommt nach DAC 6?

11. Jänner 2022

Eva Eberhartinger, Leitung Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Die Europäische Union widmet sich intensiv dem Kampf gegen legale, aber unerwünschte, vielleicht auch aggressive, Steuerplanung und gegen illegale Steuerhinterziehung. Wesentlich für diesen Kampf ist auch, dass die Finanzämter umfassenden Zugang zu Informationen über grenzüberschreitende Geschäfte haben, die mit Steuerplanung oder Steuerhinterziehung verbunden sein können. Außerdem sollen die Finanzämter der EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, diese Informationen untereinander auszutauschen. Dieser Informationszugang soll durch die aktuellen Änderungen der Amtshilferichtlinie der EU gesichert werden. Kürzlich wurden die sechste und siebente Änderung der Amtshilferichtlinie (DAC 6, DAC 7) beschlossen, und DAC 8 ist in Vorbereitung.

DAC 6 – Meldung von Steuergestaltungen

In DAC 6, in Österreich umgesetzt durch das EU-Meldepflichtgesetz, wurde die Verpflichtung eingeführt, grenzüberschreitende Steuergestaltungen an das Finanzamt zu melden. Steuerpflichtige bzw. deren Berater, Banken, oder andere Intermediäre müssen daher nun melden, wenn bestimmte grenzüberschreitende Transaktionen zu Steuerersparnis führen.

DAC 7 – Digitale Plattformen

In DAC 7 stehen die Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft im Vordergrund. Ab 2023 müssen digitale Plattformbetreiber, wie zB AirBnB, Ebay oder Amazon, die auf der Plattform anbietenden Unternehmen an das Finanzamt melden. Damit wird die Steuerhinterziehung von diesen Drittanbietern, die ja oft auch aus dem Ausland anbieten, deutlich erschwert. Wenn daher zB. eine Privatperson ihre Wohnung über AirBnB vermietet, erfährt die Finanzverwaltung automatisch, dass diese Person (wahrscheinlich) Steuern auf die Mieteinkünfte zahlen muss.

Außerdem soll in DAC 7 die grenzüberschreitende Steuerprüfung, gemeinsam durch zwei Länder, ermöglicht werden. Derzeit prüft in aller Regel zB. Österreich nur die österreichische Steuerpflicht. Dieser Blick ist aber gerade dann zu eng, wenn es sich um multinationale Konzerne handelt, die grenzüberschreitend agieren, und möglicherweise auch grenzüberschreitend Steuern planen.

DAC 8 - Kryptowährungen

Schließlich ist auch noch DAC 8 in Vorbereitung: Die Finanzämter sollen Informationen über Steuerpflichtige erhalten, die Einkünfte aus Kryptowährungen und E-Geld erzielen. Auch hier geht es um den Kampf gegen Steuerhinterziehung. Wenn daher eine Person Einkünfte aus dem gewinnbringenden Verkauf von zB. BitCoins erzielt, soll das Finanzamt davon unmittelbar erfahren, und die Besteuerung sichergestellt werden.

Insgesamt stelle die Änderungen der Amtshilferichtlinie, DAC 6, 7 und 8, eine durchaus geeignete Maßnahme dar. Es wird sichergestellt, dass Finanzverwaltungen mehr und bessere Informationen erhalten und untereinander austauschen dürfen. Kritisch ist freilich anzumerken, dass die Finanzverwaltung damit ihre Kernaufgabe, nämlich die Sicherstellung des Steueraufkommens, an private Unternehmen auslagert, und diesen auch die Kosten dafür aufbürdet.

Nähere Informationen zum Thema:

Eva Eberhartinger / Kristin Resenig: Und was kommt nach DAC 6? Die neuesten Entwicklungen im Zusammenhang mit der EU-Amtshilferichtlinie, VWT 1/2021, Seite 53

Eva Eberhartinger, Leitung Abteilung für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

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