Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Beglaubigungsrichtlinien

Die Wirtschaftsuniversität Wien (WU) akzeptiert Dokumente, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt wurden, auch ohne die üblicherweise erforderliche Beglaubigung mittels Apostille. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Originaldokumente akzeptieren.

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden.

Liste der in Österreich gerichtlich beeideten Dolmetscher*innen