Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 20. Mai 2019, 35. Stück

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195) Änderungen von Studienplänen

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 117. Sitzung am 13. Mai 2020 auf Grund des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002), BGBl I Nr. 120/2002 idgF, folgende Beschlüsse der Kommission für Studienangelegenheiten vom 28. April 2020 genehmigt:

1. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Marketing;

2. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Socio-Ecological Economics and Policy;

3. Änderung des Studienplans für das Masterstudium Socio-Ecological Economics and Policy Double Degree EPOG+.

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Christian Riegler

196) Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat in seiner 117. Sitzung am 13. Mai 2020 auf Vorschlag des Rektorats gemäß § 19 iVm §§ 25 Abs 1 Z 1 u 22 Abs 1 Z 1 Universitätsgesetz 2002 (UG) folgende Änderungen der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien, Mitteilungsblatt vom 17. Dezember 2003, 8. Stück, Nr. 59, zuletzt geändert mit Mitteilungsblatt vom 01. April 2020, 27. Stück, Nr. 165, beschlossen:

1. In § 29 wird nach dem Wort „Zivildienstes,“ die Wort- und Zeichenfolge „wegen Einberufung als Milizsoldatin oder Milizsoldat,“ eingefügt.

2. Nach § 29b wird folgender § 29c eingefügt:

§ 29c. (1) Der Studienbeitrag ist außerordentlichen Studierenden auf Antrag zu erlassen, die

  1. im Rahmen des Programmes „Schüler/innen an die Hochschulen“ des Österreichischen Zentrums für Begabtenförderung und Begabtenforschung an der Wirtschaftsuniversität Wien Lehrveranstaltungen besuchen, oder

  2. am WU MORE-Programm teilnehmen.

  3.  

(2) Neben den in § 92 Abs 1 UG 2002 genannten Erlassgründen ist ordentlichen Studierenden auf Antrag der Studienbeitrag für ein Semester zu erlassen bzw. rückzuerstatten, wenn diese im Sommersemester 2020 für mehr als zwei Monate zum Zivil- oder Präsenzdienst oder als Milizsoldatin oder Milizsoldat einberufen werden oder sich freiwillig melden und im Einsatz sind.“

3. Die Geschäftsordnung des Senats wird in § 5 dahingehend geändert, dass Abs 5 durch die folgende Bestimmung ersetzt wird:

„(5) Sitzungen des Senats können in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei können auch Beschlüsse gefasst werden. Bei der Einberufung ist auf die in Form einer Videokonferenz geplante Durchführung der Sitzung und der Beschlussfassung hinzuweisen. Die Durchführung ist in dieser Form möglich, wenn kein Mitglied spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Sitzung diesem Vorhaben per E-Mail widerspricht. Der/die Vorsitzende hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder via Bild- und Audioübertragung zu Wort melden und abstimmen können. Die oder der Vorsitzende hat einzufordern, dass die Willensbildung der an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder nicht beeinflusst ist. Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, den rechtlichen Vorgaben, wie zB der Vertraulichkeit der Sitzung und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. Die an der Videokonferenz teilnehmenden Personen gelten als anwesend.“

4. Die Habilitationsrichtlinien des Senats werden in § 7 durch einen Abs 5 ergänzt. Die neue Bestimmung lautet wie folgt:

„(5) Der Habilitationsvortrag und das Habilitationskolloquium gemäß § 7 Habilitationsrichtlinie können nach Beschluss durch die Habilitationskommission mittels öffentlich zugänglicher Videokonferenz durchgeführt und übertragen werden, wobei eine Aufzeichnung nicht zulässig ist. Die genaueren Regelungen trifft der/die Vorsitzende.“

5. Die Berufungsrichtlinien des Senats werden in § 8 durch einen Abs 4 ergänzt. Die neue Bestimmung lautet wie folgt:

„(4) Die öffentlich zugänglichen Aussprachen gemäß §§ 6 Abs 1 und 8 Berufungsrichtlinie können nach Beschluss durch die Berufungskommission mittels öffentlich zugänglicher Videokonferenz durchgeführt und übertragen werden, wobei eine Aufzeichnung nicht zulässig ist. Die genaueren Regelungen trifft der/die Vorsitzende. Die Berufungskommission kann die in Betracht gezogenen Bewerberinnen und Bewerber ebenfalls zu einer in Form einer Videokonferenz durchgeführten Sitzung einladen. § 5 Abs 5 der Geschäftsordnung des Senats gilt sinngemäß.“

6. Die Änderungen treten mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.

Für den Senat:
Univ.Prof. Dr. Christian Riegler
Vorsitzender des Senats

Die aktuelle Fassung der Satzung (Stand 13. Mai 2020) entnehmen Sie bitte dem Link.

197) Einladung zur konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission für Dr. Cristina CABANILLAS

Die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission für Dr. Cristina Cabanillas findet am

Montag, 25. Mai 2020, um 14.00 Uhr, in elektronischer Form,

unter Verwendung von Microsoft Teams, statt.

Diese Kundmachung gilt als Ladung für die Mitglieder der Habilitationskommission.

Der Einberufer:
o.Univ.Prof. Dr. Alfred Taudes

198) Einladung zur konstituierenden Sitzung der Habilitationskommission für Dr. Nadia STEIBER

Die konstituierende Sitzung der Habilitationskommission für Dr. Nadia Steiber findet am

Donnerstag, 28. Mai 2020, um 10.00 Uhr, in elektronischer Form,

unter Verwendung von Microsoft Teams, statt.

Diese Kundmachung gilt als Ladung für die Mitglieder der Habilitationskommission.

Der Einberufer:
Univ.Prof. Dr. Michael Meyer

199) Verleihung der Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach „Volkswirtschaftslehre“ an Frau Melis KARTAL, Ph.D.

Frau Melis Kartal, Ph.D. wurde mit Bescheid vom 7. Mai 2020 die Lehrbefugnis als Privatdozentin für das Fach Volkswirtschaftslehre gemäß § 103 Universitätsgesetz 2002 verliehen.

Die Rektorin:
Univ.Prof. Dr.in Edeltraud Hanappi-Egger

200) Wissensbilanz 2019

Der Universitätsrat hat in der Sitzung am 18.05.2020 gemäß § 13 Abs. 6 Universitätsgesetz 2002 die Wissensbilanz 2019 der WU genehmigt.

Für den Universitätsrat
Dr. Cattina Leitner, Vorsitzende

201) Änderung der Geschäftsordnung des Universitätsrats der Wirtschaftsuniversität Wien

Gemäß § 21 Abs 1 Z 16 Universitätsgesetz (UG) wird die Geschäftsordnung des Universitätsrats, Mitteilungsblatt 2018, 05. Stück, Nr 24 vom 31. Oktober 2018 mit Beschluss des Universitätsrats der Wirtschaftsuniversität Wien in seiner Sitzung vom 18. Mai 2020 wie folgt geändert:

1. Die Geschäftsordnung des Universitätsrats wird in § 7 Abs 1 dahingehend geändert, dass die Wortfolge:

Sitzungen des Universitätsrates werden bei Bedarf, jedenfalls aber dreimal pro Jahr abgehalten.“

wie folgt geändert wird:

„Sitzungen des Universitätsrats werden bei Bedarf, jedenfalls aber viermal pro Jahr abgehalten.“

2. Die Geschäftsordnung des Universitätsrats wird in § 7 Abs 3 dahingehend geändert, dass die Zahl „24“ durch die Zahl „72“ ersetzt wird.

3. Die Geschäftsordnung des Universitätsrats wird in § 9 durch einen Abs 6 ergänzt, dieser lautet:
„(6) Entscheidungsnotwendige Unterlagen, insbesondere der Jahresabschluss, sind den Mitgliedern des Universitätsrats mindestens eine Woche vor der Sitzung zuzuleiten.“

4. Die Geschäftsordnung des Universitätsrats wird in § 13 Abs 4 dahingehend geändert, dass nach der Wortfolge:

„Unbedingt notwendige Beschlüsse, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit auch gemäß Absatz (3) nicht rechtzeitig gefasst werden könnten, kann der/die Vorsitzende, sofern die Angelegenheit nicht von weitreichender Bedeutung ist,“

folgende Wortfolge eingefügt wird:

„gemeinsam mit einem zweiten Mitglied des Universitätsrats im 4-Augen-Prinzip“.

5. Die Änderungen treten mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.

Für den Universitätsrat

Dr. Cattina Leitner
Vorsitzende des Universitätsrats

Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Universitätsrats gemäß § 21 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Link.

202) Änderung der Geschäftsordnung des Rektorats der Wirtschaftsuniversität Wien

Gemäß § 22 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 (UG) wird die Geschäftsordnung des Rektorats, Mitteilungsblatt 2019, 09. Stück, Nr. 39 vom 27. November 2019, mit Genehmigung des Universitätsrats der Wirtschaftsuniversität Wien in seiner Sitzung vom 18. Mai 2020 wie folgt geändert:

1. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 3 durch einen Abs 3a ergänzt. Die neue Bestimmung lautet:

„Sitzungen des Rektorats können in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Dabei können auch Beschlüsse gefasst werden. Bei der Einberufung ist auf die in Form einer Videokonferenz geplante Durchführung der Sitzung und der Beschlussfassung hinzuweisen. Die Durchführung ist in dieser Form möglich, wenn kein Mitglied spätestens 24 Stunden vor dem geplanten Beginn der Sitzung diesem Vorhaben per E-Mail widerspricht. Die Rektorin/der Rektor hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder via Bild- und Audioübertragung zu Wort melden und abstimmen können. Die Rektorin/der Rektor hat einzufordern, dass die Willensbildung der an der Videokonferenz teilnehmenden Mitglieder nicht beeinflusst ist. Die teilnehmenden Personen sind verpflichtet, den rechtlichen Vorgaben, wie zB der Vertraulichkeit der Sitzung und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen, durch geeignete Maßnahmen Rechnung zu tragen. Die an der Videokonferenz teilnehmenden Personen gelten als anwesend.“

2. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 4 Abs 2 dahingehend geändert, dass die Wortfolge:

Insbesondere sind Angelegenheiten (zB Rechtsgeschäfte, Vertragsabschlüsse, Geldüberweisungen) über einen Betrag von mehr als 500.000,- Euro vom jeweils zuständigen Mitglied des Rektorats gemeinsam mit der Vizerektorin/dem Vizerektor für Finanzen und Universitätsentwicklung, in Angelegenheiten der Vizerektorin/des Vizerektors für Finanzen und Universitätsentwicklung gemeinsam mit der Rektorin/dem Rektor, wahrzunehmen.“

durch die folgende Wortfolge ersetzt wird:

„Wirtschaftliche Angelegenheiten sind Angelegenheiten, die nicht zum täglichen Geschäftsbetrieb gehören. Dazu zählen insbesondere Angelegenheiten (zB Rechtsgeschäfte, Vertragsabschlüsse, Geldüberweisungen), die einen Betrag von 500.000,- Euro übersteigen.“

3. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 4 Abs 3 dahingehend geändert, dass die Wortfolge:

Entscheidungen in Angelegenheiten, die von zwei oder von allen Mitgliedern des Rektorats gemeinsam wahrzunehmen sind, sind Entscheidungen des Rektorats.“

durch die folgende Wortfolge ersetzt wird:

„Entscheidungen in Angelegenheiten des Rektorats, die von einem Mitglied allein oder zwei oder von allen Mitgliedern des Rektorats gemeinsam wahrzunehmen sind, sind Entscheidungen des Rektorats.“

4. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 10 Abs 2 dahingehend geändert, dass die Wortfolge:

des Rektorats“

ersatzlos gestrichen wird.

5. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 10b Z 5 dahingehend geändert, dass in Ziffer 5 in die Wortfolge:

die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten Grades in der Seitenlinie“ nach „zweiten“ nachstehende Wortfolge neu eingefügt wird:

„und dritten“;

weiters, dass in die Wortfolge: „die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie“ nach „zweiten“ nachstehende Wortfolge neu eingefügt wird:

„und dritten“;

weiters, dass in die Wortfolge: „Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel“ nach „Kinder“ nachstehende Wortfolge anstelle von „und Enkel“ neu eingefügt wird:

„, Enkel und Urenkel“

6. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird nach § 10d durch § 10e samt Überschrift ergänzt. Die neue Bestimmung lautet:

„Informations- und Berichtspflichten an den Universitätsrat
§ 10e
(1) Das Rektorat informiert und berichtet den Universitätsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Themen gemäß UG.
(2) Das Rektorat berichtet dem Universitätsrat jährlich über grundsätzliche Fragen künftiger Geschäftstätigkeiten der Universität und stellt künftige Entwicklungen der Vermögens- und Finanzlage der Universität für den Universitätsrat dar.
(3) Das Rektorat informiert den Universitätsrat regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungen (Quartalsbericht).
(4) Bei wichtigem Anlass ist dem/der Vorsitzenden des Universitätsrates unverzüglich zu berichten. Ferner ist über Umstände, die für die Universität von erheblicher Bedeutung sind, dem Universitätsrat unverzüglich zu berichten (Sonderbericht).
(5) Der Jahresbericht und die Quartalsberichte sind schriftlich zu erstatten und auf Verlangen des Universitätsrates mündlich zu erläutern. Sie sind jedem Universitätsratsmitglied zu übermitteln. Die Sonderberichte sind schriftlich oder mündlich zu erstatten.“

7. Die Geschäftsordnung des Rektorats wird in § 12 dahingehend geändert, dass Abs 3 durch die folgende Bestimmung ersetzt wird:

„(3) Ist neben dem nach Abs 2 zu vertretenden Rektoratsmitglied auch das dort als Vertreterin/Vertreter vorgesehene Rektoratsmitglied verhindert oder befangen, ist die Vertretung durch das in lit a genannte Rektoratsmitglied vorzunehmen. Im Fall der weiteren Verhinderung oder Befangenheit richtet sich die Reihenfolge der Vertretung nach lit b bis e (in dieser Reihenfolge). Das jeweils zu vertretende sowie das nach Absatz 2 als Vertreterin/Vertreter vorgesehene Rektoratsmitglied sind dabei auszuklammern.
a. Rektor/in
b. Vizerektor/in für Forschung und Personal
c. Vizerektor/in für Finanzen und Universitätsentwicklung
d. Vizerektor/in für Infrastruktur und Digitalisierung
e. Vizerektor/in für Lehre und Studierende“

8. Weiters wird §12 der Geschäftsordnung des Rektorats um einen Abs 4 erweitert, die Bestimmung lautet wie folgt:

„(4) Abs 3 gilt auch, wenn das nach Abs 1 festgelegte Rektoratsmitglied und/oder die nach Abs 1 festgelegten Rektoratsmitglieder verhindert oder befangen sind.“

9. Die Änderungen treten mit dem der Kundmachung im Mitteilungsblatt folgenden Tag in Kraft.

Für das Rektorat

Univ.Prof. Dipl.Ing. Dr. Edeltraud Hanappi-Egger
Rektorin

Die aktuelle Fassung der Geschäftsordnung des Rektorats gemäß § 22 Abs 6 Universitätsgesetz 2002 (Stand 18. Mai 2020) entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Link.

203) Rechnungsabschluss und Corporate Governance Bericht 2019

Der Universitätsrat hat in der Sitzung am 18.5.2020 gem. § 16 Abs. 5 Universitätsgesetz 2002 den Rechnungsabschluss und den Corporate Governance Bericht zum 31.12.2019 genehmigt.

Für den Universitätsrat

Dr. Cattina Leitner
Vorsitzende des Universitätsrats

204) Ausgeschriebene Stellen für Professuren

Full Professor of Distributed Ledgers and Token Economy (Ref.no. 2020-05)

205) Ausschreibung von Stellen für wissenschaftliches Personal

Allgemeine Informationen:

Diversität und Inklusion:
Die WU ist dem Prinzip der Chancengleichheit verpflichtet und setzt sich für Diversität und Inklusion ein. Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Qualifizierte Personen mit Behinderung sind besonders eingeladen sich zu bewerben. Alle Bewerber/innen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment.

Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1) Möchten Sie einen wichtigen Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Karriere setzen? Dann finden Sie bei uns beste Rahmenbedingungen dafür!

Die WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist die zweitgrößte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union mit rund 2.400 Mitarbeiter/inne/n in Forschung, Lehre und Verwaltung und mehr als 23.000 Studierenden. Als Arbeitsplatz bieten wir einen architektonisch herausragenden, modernen Campus in der Nähe des Wiener Praters. Zur Verstärkung unseres Teams in der Abteilung für Zivil- und Zivilverfahrensrecht II (Prof. Kodek) besetzen wir voraussichtlich ab 01.07.2020 ersatzmäßig befristet für die Dauer von einem Jahr eine Stelle als

Universitätsassistent/in prae doc (30 Stunden/Woche) oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in (20 Stunden/Woche)

Ihr Aufgabenbereich

- Prae doc: Mitarbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung, Studierendenbetreuung und Prüfungsorganisation, Selbstständige Forschungs- und Lehrtätigkeit, Möglichkeit zum Verfassen einer Dissertation
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: Unterstützung und Mitarbeit in Forschung, Lehre und Verwaltung, Studierendenbetreuung

Ihr Profil
- Prae doc: abgeschlossenes Master- bzw. Diplomstudium der Rechtswissenschaften, überdurchschnittlicher Studienerfolg, va im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Dissertationsvorhaben, Interesse am wissen­schaftlichen Arbeiten, Dokumentiertes Interesse an den Tätigkeitsschwerpunkten der Abteilung, Interesse an Didaktik und Lehre, Hohe Eigenmotivation, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität, Erfahrung mit Institutsarbeit von Vorteil
- Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in: fortgeschrittenes rechtswissenschaftliches Studium, überdurchschnittlicher Studienerfolg, va im Zivil- und Zivilverfahrensrecht, Interesse am wissenschaftlichen Arbeiten, hohe Eigenmotivation, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität, Erfahrung mit Institutsarbeit von Vorteil

Das monatliche Mindestentgelt für Prae docs beträgt 2.196,75 Euro brutto (bei 30 Stunden/Woche), die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten ist möglich. Das monatliche Entgelt für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen beträgt 1.058,30 Euro brutto (bei 20 Stunden/Woche).

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit mit persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in einem angenehmen Arbeitsklima? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 24.06.2020 unter www.wu.ac.at/jobs Kennzahl: 659).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

2) WU (Vienna University of Economics and Business) is the second-largest business university in the European Union and is centrally located at the heart of Europe, with over 23,000 students and roughly 2,400 employees working in teaching, research, and administration. WU’s modern campus, right next door to Vienna’s expansive Prater Park, offers impressive, award-winning architecture and an excellent working environment.

The Department for Strategy and Innovation at WU (Vienna University of Economics and Business) is currently inviting applications for

two positions for Assistant Professor, tenure track (qualification agreement)
Fulltime, 40 hours/week


The employee positions will be limited to a period of six years, starting on September 01, 2020 (commencement date subject to negotiation). After a period of two years, a qualification agreement can be considered pursuant to § 27 of the Collective Bargaining Agreement (Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten). After successful fulfillment of the qualification agreement, the employment can be made permanent. From the perspective of organizational regulations employees who have successfully completed a qualification agreement are to be classified as full professors. For the department’s requirements for fulfillment of the qualification agreement regarding research please see www.wu.ac.at/ufi/news-events/qa.

Your responsibilities
Research and teaching at the Department of Strategy and Innovation has a quantitative focus in empirical research on the development and implementation of firm strategies, integrating perspectives of entrepreneurship and innovation, corporate governance, management accounting, organization design, strategic behavior of firms, managers and customers, and business psychology. We are particularly interested in how data-related phenomena and approaches of digitalization (such as big data, artificial intelligence, machine learning, predictive analytics) and the digital transformation of businesses affect these areas. Our diversity provides a rich foundation and a strong intellectual base to study challenges that managers and organizations face in today’s dynamic business environment.
Candidates are expected to have a good fit with the department’s focus in research and teaching and to have an outstanding proficiency in applying modern empirical methods to relevant questions in business and management, including predictive analytics, big data analytics and/or artificial intelligence/machine learning approaches

The successful candidate will be expected to:
- Develop an international reputation in research in a field within the department’s research focus
- Publish research in high-quality outlets in line with the department’s list of leading international journals
- Teach four courses per year, including one course on business analytics in the department’s SIMC Master program and one course as part of a newly developed cross-departmental Master program on “Digital Economy”
- Supervise Bachelor's and Master's theses
- Contribute actively to administration and to the development of the Institute where the position will be situated (depending on the candidate’s profile in research and teaching, the position is to be assigned to one of the department’s institutes)
- Support and guide PhD students

Your profile
We seek candidates with a strong background in empirical methods using predictive analytics, big data analytics and/or artificial intelligence/machine learning approaches applied to relevant questions in business and management (Applied Data Analytics). We are particularly interested in applications of data analytics to one (or more) of the following fields:
- Entrepreneurship and Innovation,
- Corporate Governance,
- Digital Transformation,
- Management Accounting,
- Organization Design,
- Strategic Behavior and Business Psychology
- Strategic Management

We expect that successful candidates fulfill the following criteria:
- PhD degree in Business, Economics or a related field (final year PhD candidates are invited to apply)
- Academic research paper (“job market paper”), which has been published or is publishable in a leading academic journal
- A strong commitment to high-quality research as well as evidence of ability to conduct impactful research and to publish in top journals.
- Active involvement in the international academic community through cooperation with coauthors, and/or presentations at leading academic conferences.
- Proven international academic experience (i.e. a PhD from a non-Austrian university or at least three years of academic work experience as a post-doctoral researcher outside of Austria)
- A demonstrated commitment to excellence in teaching (teaching statement)
- Speak English fluently. Non-German speaking applicants are expected to acquire knowledge of workable German in due course.

Required submission materials:
- Cover letter
- Job market paper
- Research statement
- Teaching statement / list of held courses and teaching evaluations
- Additional papers (optional)

For details of the position, please contact the head of the recruiting committee, Professor Anne d’Arcy, by phone: +43-1-31336-5951 or email: anne.darcy@wu.ac.at.

The minimum gross monthly salary is €3,899.50 (subject to adjustment if candidates can document relevant prior professional experience), the actual annual gross salary is subject to negotiation.

If you are interested in a job with diverse responsibilities in a pleasant, stimulating work environment, please submit your application by 10.06.2020 under www.wu.ac.at/jobs (ID 657).

We are looking forward to hearing from you!

3) Möchten Sie einen wichtigen Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Karriere setzen? Dann finden Sie bei uns beste Rahmenbedingungen dafür!

Die WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist die zweitgrößte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union mit rund 2.400 Mitarbeiter/inne/n in Forschung, Lehre und Verwaltung und mehr als 23.000 Studierenden. Als Arbeitsplatz bieten wir einen architektonisch herausragenden, modernen Campus in der Nähe des Wiener Praters. Zur Verstärkung unseres Teams im Institut für Corporate Governance besetzen wir voraussichtlich ab 01.07.2020 befristet für die Dauer von sechs Jahren eine Stelle als

Universitätsassistent/in post doc Non Tenure Track
Vollzeit, 40 Stunden/Woche


Das Institut für Corporate Governance (www.wu.ac.at/icg) beschäftigt sich in Forschung und Lehre mit Fragen einer effektiven und effizienten Corporate Governance. Dabei stehen Aspekte der finanzwirtschaftlichen Unternehmensführung, der externen Unternehmensberichterstattung und deren Wirkung auf Kapitalmärkte, der Effektivität interner Kontrollsysteme sowie der Wirkung von Anreizsystemen im Mittelpunkt.

Wir suchen eine/n ambitionierte/n Universitätsassistenten/Universitätsassistentin post doc Non Tenure Track, der/die sowohl in Forschung und Lehre einen Beitrag zur Weiterentwicklung dieser Themengebiete bringen will.

Ihr Aufgabenbereich
- Planung und Durchführung von Forschungsprojekten im Themenfeld des Instituts
- Planung und Durchführung von Lehrveranstaltungen
- Übernahme organisatorischer Aufgaben im Rahmen des Institutsbetriebs

Wir bieten:
- ein offenes und hochmotiviertes Team
- starke Unterstützung in der Forschung
- sehr gute Praxiskontakte
- sehr gute Kontakte zu verschiedenen (Forschungs-) Institutionen im In- und Ausland
- Möglichkeit und Förderung der Teilnahme an internationalen Konferenzen sowie sonstiger Forschungsaufenthalte im Ausland

Ihr Profil
- Abgeschlossenes Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften bzw. gleichzuhaltende Qualifikation
- Ausgezeichneter Studienerfolg
- Vertiefende Kenntnisse im Bereich Corporate Governance bzw. Rechnungswesen
- Postgraduale Ausbildung mit dem Schwerpunkt empirische, experimentelle und/oder analytische Forschung sowie Arbeitserfahrung im Ausland wünschenswert
- Sehr gute Kenntnisse in empirischer Sozialforschung/statistische Methoden
- Sehr gute Englischkenntnisse

Das monatliche Entgelt beträgt 3.889,50 Euro brutto.

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit mit persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in einem angenehmen Arbeitsklima? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 10.06.2020 unter www.wu.ac.at/jobs (Kennzahl: 660).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

4) Möchten Sie einen wichtigen Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Karriere setzen? Dann finden Sie bei uns beste Rahmenbedingungen dafür!

Die WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist die zweitgrößte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union mit rund 2.400 Mitarbeiter/inne/n in Forschung, Lehre und Verwaltung und mehr als 23.000 Studierenden. Als Arbeitsplatz bieten wir einen architektonisch herausragenden, modernen Campus in der Nähe des Wiener Praters. Zur Verstärkung unseres Teams am Institut für Unternehmensführung besetzen wir voraussichtlich ab 01.09.2020 befristet für die Dauer von sechs Jahren eine Stelle als

Universitätsassistent/in prae doc
Teilzeit, 30 Stunden/Woche


Das Institut für Unternehmensführung widmet sich in Forschung und Lehre der Frage, wie Unternehmen Strategien entwickeln und umsetzen, um ihre übergeordneten Zielsetzungen bestmöglich zu erreichen. Einen Schwerpunkt bilden dabei moderne Methoden zur Analyse finanzieller und nichtfinanzieller Daten, mit deren Hilfe strategische und operative Managemententscheidungen vorbereitet, getroffen und hinterfragt werden (Business Analytics). Ein weiterer Schwerpunkt widmet sich der Frage, wie durch Zielvereinbarungen, Anreize und andere Personalführungsinstrumente das Verhalten von Individuen und Teams im Unternehmen besser auf die dessen Strategie und die Zielsetzungen ausgerichtet werden kann (Verhaltenssteuerung). Als Teil des Departments für Strategy & Innovation befasst sich das Institut für Unternehmensführung in der Forschung insbesondere mit der Steuerung von Kreativitäts- und Innovationsprozessen.

Wir suchen eine/n ambitionierte/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in, der/die Freude daran hat, sich in Forschung und Lehre mit der Weiterentwicklung dieser Themengebiete zu befassen.

Ihr Aufgabenbereich
Einen Hauptteil der mit der Stelle verbundenen Aufgaben bildet die wissenschaftliche Weiterbildung der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers mit dem Ziel der Promotion. In Kooperation mit dem Team am Institut für Unternehmensführung und mit Anleitung der Dissertationsbetreuer/innen sind dabei eigene Forschungsideen zu entwickeln und umzusetzen. Diese Ideen sind auf internationalen Workshops und Konferenzen zu präsentieren.

Daneben umfassen die Aufgaben:
- Unterstützung des First Year Community Projekts für das Bachelor Programm und Mitarbeit in weiteren Projekten, z.B. Organisation von Events/Konferenzen oder Projekte mit Unternehmen
- Konzeption und Abhalten von Lehrveranstaltungen

Was wir Ihnen bieten:
- Dynamisches, offenes und hochmotiviertes Team
- Zugang zu einem Netzwerk internationaler Top-Forscher/innen
- Starker Track Record des Instituts in der Forschung
- Möglichkeit der Teilnahme an internationalen Forschungskonferenzen (z.B. AAA)
- Enges Betreuungsverhältnis und intensiver Forschungsdialog im Team

Ihr Profil
Voraussetzung ist ein Studienabschluss (Diplom oder Master) im Bereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften.
- Sehr gute Kenntnisse in Unternehmensführung und Finance/Accounting
- Nachgewiesene Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten (zB. hervorragende Diplom- od. Masterarbeit) & hervorragender Studienerfolg
- Gute Kenntnisse in empirischer Sozialforschung/statistischen Methoden (z.B. SPSS, stata, R)
- Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
- Projekterfahrung wünschenswert
- Teamfähigkeit, Einsatzfreude, Kreativität und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit strukturiert und eigenständig zu arbeiten
- Hohe soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit

Das monatliche Mindestentgelt beträgt 2.196,75 Euro brutto, die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten ist möglich.

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit mit persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in einem angenehmen Arbeitsklima? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 10.06.2020 unter www.wu.ac.at/jobs (Kennzahl: 661).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

5) Möchten Sie einen wichtigen Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Karriere setzen? Dann finden Sie bei uns beste Rahmenbedingungen dafür!

Die WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist die zweitgrößte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union mit rund 2.400 Mitarbeiter/inne/n in Forschung, Lehre und Verwaltung und mehr als 23.000 Studierenden. Als Arbeitsplatz bieten wir einen architektonisch herausragenden, modernen Campus in der Nähe des Wiener Praters. Zur Verstärkung unseres Teams im Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht besetzen wir voraussichtlich ab 15.06.2020 befristet für die Dauer von sechs Jahren eine Stelle als

Universitätsassistent/in prae doc
Teilzeit, 30 Stunden/Woche

Ihr Aufgabenbereich

- Mitarbeit in Forschung und Lehre
- Eigenständiges Abhalten von Lehrveranstaltungen im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
- Selbstständige Forschungstätigkeit im Bereich Wirtschaftsstrafrecht
- Administrative Tätigkeiten
- Betreuung und Mitbetreuung von Studierenden
- Verfassen einer Dissertation

Ihr Profil
- Abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium (Masterstudium Wirtschaftsrecht oder Diplomstudium der Rechtswissenschaften)
- Ausgezeichnete Englischkenntnisse
- Dokumentiertes Interesse an und ausgewiesene Erfahrung im wissenschaftlichen Arbeiten im Bereich Wirtschafts-, Finanz- und Europastrafrecht
- Interesse an der Abhaltung von Lehrveranstal­tungen zum Strafrecht und Strafprozessrecht
- Sehr guter Studienerfolg, insbesondere in strafrechtlichen Fächern
- Selbstständigkeit und Teamfähigkeit

Das monatliche Mindestentgelt beträgt 2.196,75 Euro brutto, die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten ist möglich.

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit mit persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in einem angenehmen Arbeitsklima? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 10.06.2020 unter www.wu.ac.at/jobs (Kennzahl: 663).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

206) Ausschreibung von Stellen für allgemeines Personal

Allgemeine Informationen:

Diversität und Inklusion:
Die WU ist dem Prinzip der Chancengleichheit verpflichtet und setzt sich für Diversität und Inklusion ein. Da sich die Wirtschaftsuniversität Wien die Erhöhung des Frauenanteils beim allgemeinen Personal zum Ziel gesetzt hat, werden qualifizierte Frauen ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen. Qualifizierte Personen mit Behinderung sind besonders eingeladen sich zu bewerben. Alle Bewerber/innen, die die gesetzlichen Aufnahmeerfordernisse erfüllen und den Anforderungen des Ausschreibungstextes entsprechen, sind zu Bewerbungsgesprächen einzuladen.

An der WU ist ein Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen eingerichtet. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.wu.ac.at/structure/lobby/equaltreatment.

Reise- und Aufenthaltskosten:
Wir bitten Bewerberinnen und Bewerber um Verständnis dafür, dass Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass von Auswahl- und Aufnahmeverfahren entstehen, nicht von der Wirtschaftsuniversität Wien abgegolten werden können.

AUSGESCHRIEBENE STELLEN:
1) Ihr nächster Schritt in eine interessante Zukunft! Sie suchen eine neue, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit? Dann sind Sie bei uns richtig!

Die WU (Wirtschaftsuniversität Wien) ist die zweitgrößte Wirtschaftsuniversität der Europäischen Union mit rund 2.400 Mitarbeiter/inne/n in Forschung, Lehre und Verwaltung und mehr als 23.000 Studierenden. Als Arbeitsplatz bieten wir einen architektonisch herausragenden, modernen Campus in der Nähe des Wiener Praters. Zur Verstärkung unseres Teams im Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht besetzen wir voraussichtlich ab 01.07.2020 befristet für die Dauer von drei Jahren eine Stelle als

Fachkraft Buchhaltung
Teilzeit, 25-30 Stunden/Woche

Ihr Aufgabenbereich

- Laufende Vorkontierung inkl. Kassabuch
- Mitgliederverwaltung eines Vereins
- Reisekostenabrechnungen
- Mahnwesen
- Erstellung von EARs
- Abstimmung mit SAP, Auswertungen, Projektabrechnungen
- Laufende Kommunikation mit WU-Abteilungen und Mitarbeiter/inne/n des Institutes
- Unterstützung bei der Umstellung auf elektronische Abläufe
- Dokumentation und Ablage

Ihr Profil
- Kaufmännische Ausbildung (HAS, HAK oder eine vergleichbare Ausbildung)
- 2-3 Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung
- Grundkenntnisse in Lohnverrechnung und Bilanzierung
- Gute MS Office-Kenntnisse, insbes. Excel
- SAP Grundkenntnisse von Vorteil
- Gute Englischkenntnisse
- Analytische Denkweise und Zahlenaffinität, Genauigkeit
- Teamfähigkeit, Serviceorientierung

Das monatliche Mindestentgelt beträgt 1.225,31 Euro brutto (bei 25 Stunden/Woche) bzw. 1.470,38 Euro brutto (bei 30 Stunden/Woche), die Anrechnung von tätigkeitsbezogenen Vordienstzeiten ist möglich.

Haben Sie Interesse an dieser Tätigkeit mit persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten in einem angenehmen Arbeitsklima? Dann bewerben Sie sich bitte bis spätestens 10.06.2020 unter www.wu.ac.at/jobs (Kennzahl: 651).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!