Blick auf die Vorderseite des TC Gebäudes.

Mentoring Masterprograms

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Tätigkeitsbereich von Student Guides

Student Guides unterstützen Studierende während ihres Studiums und sind inhaltlich nicht an einzelne Planpunkte bzw. Lehrveranstaltungen gebunden.

    Aufgaben von Bachelor Student Guides

    Das Aufgabengebiet von Bachelor Student Guides umfasst folgende Bereiche:

    • Unterstützung der Bereichsdirektor*innen

    • Orientierungshilfe hinsichtlich des Studienangebotes und der Serviceeinrichtungen an der WU Wien

    • Beitrag zur Vernetzung der bzw. mit Studierenden

    • Fachliche Unterstützung der Studierenden soweit möglich

    Aufgaben von Master Student Guides

    Das Aufgabengebiet von Master Student Guides umfasst folgende Bereiche:

    • Orientierung an der WU bzw. in der Stadt Wien

    • Aufzeigen von Lernunterstützungsangeboten

    • Ansprechpartner für Fragen und Probleme bzw. Vernetzung mit relevanten Serviceeinrichtungen

    • Förderung der Vernetzung von Studierenden untereinander

    • Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion zwischen Studierenden und PD-Assistent*innen bzw. Programmverantwortlichen

    • Förderung der Bildung von Lerngruppen

    • Fachliche Unterstützung der Studierenden soweit möglich

    Rahmenbedingungen

    Auswahl von Bachelor und Master Student Guides

    Die Auswahl der Bachelor und Master Student Guides erfolgt dezentral durch die Programmverantwortlichen.

    Anstellungsdauer

    Der Arbeitsvertrag wird für ein Semester ausgestellt, eine Verlängerung des Vertrags ist möglich.

    Anstellungsumfang

    10 Wochenstunden für Bachelor Student Guides

    7 Wochenstunden für Master Student Guides

    Wichtige rechtliche Hinweise zur Auswahl von Student Guides:

    • Lehrtutor*innen sind studentische Mitarbeitende nach §30 Kollektivvertrag.

    • Für die Tätigkeit von Tutor*innen kommen Studierende in Frage, die noch kein facheinschlägiges Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben.

    • Das Arbeitsverhältnis endet jedenfalls am Ende des Semesters, in dem das Master-(Diplom-)Studium abgeschlossen wird, längstens jedoch nach einer Gesamtdauer von vier Jahren.

    • Wenn bereits ein Arbeitsverhältnis mit der WU besteht, darf das Beschäftigungsausmaß insgesamt 20 Stunden pro Woche nicht überschreiten.