Bachelor's Thesis
Im Rahmen des Hauptstudiums ist eine Bachelorarbeit im Umfang von 8 ECTS abzufassen. Studierende sollen dabei unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind eine Themenstellung selbständig zu bearbeiten. Das Rüstzeug dafür erhalten sie in den Lehrveranstaltungen "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens".
Infos zu korrektem wissenschaftlichem Arbeiten (von der Ideenfindung über Recherche bis hin zu richtigem Zitieren) finden Sie in der Student Support Area auf LEARN.
Alle Informationen zur Abgabe der Bachelorarbeit sowie die dafür erforderlichen Formulare finden Sie im Bachelorguide.
Voraussetzungen für die Abfassung
Die Bachelorarbeit wird im Rahmen des Hauptstudiums erstellt. Folgende Voraussetzungen gelten für die Beurteilung der Bachelorarbeit:
Positive Absolvierung der Lehrveranstlatungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase (StEOP)
Positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen des Common Body of Knowledge (CBK)
Positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Grundlagen rechtswissenschaftlichen Arbeitens"
Themenwahl und Umfang
Das Thema der Bachelorarbeit ist einem rechtswissenschaftliche Pflicht- oder Wahlfach des Studienplans zu entnehmen. Sie können entweder selbst ein Thema vorschlagen oder aus mehreren Themenvorschlägen seitens des Betreuers/der Betreuerin oder der akademischen Einheiten auswählen.
Für die Bachelorarbeit erhalten Sie 8 ECTS-Credits zuerkannt. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung der Bachelorarbeit lässt sich mit rund 200 Arbeitsstunden, also von etwa 25 Vollzeit-Arbeitstagen, beziffern.
Die gemeinsame Abfassung durch zwei oder mehrere Studierende ist nur dann zulässig, wenn die Einzelleistungen jedes/r Studierenden eindeutig identifizierbar und getrennt beurteilbar sind. Der Arbeitsaufwand erhöht sich je nach Anzahl der bearbeitenden Studierenden entsprechend.
Erfolgt die Erstellung der Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung, in der ohnehin eine schriftliche Arbeit (z.B. Seminararbeit) zu verfassen ist, besteht eventuell die Möglichkeit, darauf aufbauend eine Bachelorarbeit zu verfassen. Voraussetzung dafür ist, dass ein entsprechender Unterschied besteht und Ihr/e Betreuer/in damit einverstanden ist. Bei so genannten Selbstplagiaten (Wiederverwendung einer selbst verfassten Arbeit) ist zu beachten, dass Sie sich selbst zitieren müssen. Es ist jedoch nicht möglich, eine Diplom- oder Masterarbeit zu kürzen und als Bachelorarbeit einzureichen, da in diesem Fall kein oder nur ein sehr geringer Arbeitsaufwand entsteht.
Betreuung und Abfassung
Die Bachelorarbeit muss laut Studienplan nicht die letzte Etappe im Studium sein, Sie sollten aber im gewählten Gebiet bereits gute Vorkenntnisse haben. Um Verzögerungen beim Studienabschluss zu vermeiden, erkundigen Sie sich daher möglichst frühzeitig über mögliche Themen und die Anforderungen für die Betreuung von Bachelorarbeiten.
Aufgrund von Kapazitätsbeschränkungen steht nicht immer die „erste Wahl“ für eine Betreuung zur Verfügung. Deshalb wird dringend dazu geraten, sich auf Basis der eigenen Interessen (Welche Lehrveranstaltung hat mir gut gefallen? Welche Vortragenden waren interessant? ) und den fachspezifischen Voraussetzungen der jeweiligen Institute, zeitgerecht, wenn möglich bei mehreren Lehrenden, um Betreuung anzufragen. Studienerfolg im jeweiligen Fach, Interesse und Engagement unterstützen ein gutes Betreuungsverhältnis.
Zur Betreuung sind alle wissenschaftlichen WU-Mitarbeiter/innen mit abgeschlossenem Doktorats-/PhD-Studium berechtigt, unabhängig davon, ob sie im jeweiligen Semester eine Lehrveranstaltung abhalten oder nicht. Aktuelle Informationen zu möglichen Betreuungspersonen erhalten Sie direkt bei den akademischen Einheiten.
Im Zuge der Erstellung Ihrer Bachelorarbeit sollten Sie mehrfach mit Ihrem/r Betreuer/in in Kontakt treten (als Richtwert gelten mindestens vier Betreuungskontakte), um den Fortschritt der Arbeit zu besprechen und etwaige Fragen/Probleme zu klären.
Worauf noch zu achten ist
Neben den allgemeinen geltenden Voraussetzungen haben die juristischen Institute bzw. Betreuer/in fachspezifische Voraussetzungen.
Manche Professor/inn/en bzw. Institute haben Fristen innerhalb derer ein Themenvorschlag für das kommende Semester eingereicht werden kann, andere eine Themenliste, bei anderen wiederum gibt es ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren um ein Generalthema (aus welchen dann mehrere Arbeiten geschrieben werden können).
Fristen für die Bewerbung um eine Betreuung und auch in derer die Bachelorarbeit fertiggestellt werden soll, variieren.
Informieren Sie sich auf den Homepages der jeweiligen Abteilungen und fragen Sie bei den Sekretariaten nach.
Zuweisung einer Betreuung
Der Programmdirektor/die Programmdirektorin für den Bachelor Wirtschaftsrecht kann Sie einer Betreuung der Bachelorarbeit zuweisen, wenn Sie selbstständig keine Betreuung finden.
!! Änderung ab 01.01.2020 !!
Voraussetzungen:
Die erfolgreiche Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren UND der Fachprüfung Öffentliches Recht.
Mindestens zwei vergebliche Versuche Ihrerseits, bei unterschiedlichen Instituten eine Betreuung zu finden.Dabei handelt es sich um Fälle, wo die Bewerbung um eine Betreuung daran scheitert, dass die jeweiligen Institute aus Kapazitätsgründen nicht alle Bewerber/innen nehmen können, die die formalen Anforderungen des jeweiligen Instituts erfüllen würden.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall per E-Mail an die Programmkoordinatorin Mag. Mira Ferguson (mira.ferguson@wu.ac.at) und schicken Sie zwecks Dokumentation Ihr aktuelles Sammelzeugnis und die schriftlichen Ablehnungen der Betreuung.
Beurteilung
Bei der Beurteilung einer Bachelorarbeit werden folgende Kriterien herangezogen:
Inhaltliche Beurteilungskriterien | Formale Beurteilungskriterien |
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Inhaltliche BeurteilungskriterienErreichung der Zielsetzung der Arbeit (Beantwortung der Forschungsfrage) | Formale BeurteilungskriterienVollständigkeit der Arbeit (Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis, ggf. Tabellen- und Abbildungsverzeichnis, Anhang) |
Inhaltliche BeurteilungskriterienEigenständigkeit der Arbeit (eigenen Standpunkt entwickeln und argumentieren) | Formale BeurteilungskriterienÜbersichtlichkeit der Arbeit (Struktur, Kapitelgliederung) |
Inhaltliche BeurteilungskriterienKlare Argumentation, logische Struktur (roter Faden | Formale BeurteilungskriterienSprachliche und orthografische Richtigkeit |
Inhaltliche BeurteilungskriterienUmgang mit Fachtermini und Literaturauswahl | Formale BeurteilungskriterienKorrekter Umgang mit Quellen |
Inhaltliche BeurteilungskriterienGgf. Qualität der empirischen Arbeit (Methodenkenntnis und -einsatz, Auswertung und Interpretation der Ergebnisse) | Formale BeurteilungskriterienEinhaltung der Zitierregeln |
Studienplan