Blick auf die Vorderseite des TC Gebäudes.

Mentoring Masterprograms

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Tätigkeitsbereich von Master Student Guides

Master Student Guides unterstützen Studierende während ihres Masterstudiums und sind inhaltlich nicht an einzelne Planpunkte bzw. Lehrveranstaltungen gebunden.

Das Aufgabengebiet von Master Student Guides umfasst folgende Bereiche:

  • Orientierung an der WU/in Wien

  • Aufzeigen von Lernunterstützungsangeboten

  • Ansprechpartner für Fragen und Probleme bzw. Vernetzung mit relevanten Serviceeinrichtungen

  • Förderung der Vernetzung von Studierenden untereinander

  • Wahrnehmung der Schnittstellenfunktion zwischen Studierenden und PD-Assistent/inn/en bzw. Programmverantwortlichen

  • Förderung der Bildung von Lerngruppen

  • Fachliche Unterstützung der Studierenden soweit möglich

Auswahl von Master Student Guides

Die Auswahl der Master Student Guides erfolgt dezentral durch die Programmverantwortlichen.

Anstellungsdauer
Der Arbeitsvertrag wird für ein Semester ausgestellt, eine Verlängerung des Vertrags ist möglich.

Anstellungsumfang
7 Wochenstunden (pro Stelle)

Vergabeprozess Wintersemester 2024/25

1. Voraussetzungen für die Zuteilung eines Master Student Guides:

  • Auslastung der angebotenen Studienplätze

  • Relativ hoher Anteil an internationalen Studierenden

  • Programmspezifische extracurriculare Angebote für Studierende

2. Stellenvergabe:

Die/Der Programmdirektor/in wird Anfang Mai über die Zuteilung eines Master Student Guides informiert.

3. Bekanntgabe der Personaldaten:

Bitte geben Sie uns bis spätestens 16. August 2024 mittels dieses elektronisch ausgefüllten Formulars die Personaldaten der/des von Ihnen ausgewählten Master Student Guides per Email bekannt.

4. Arbeitsbeginn des Master Student Guides im Wintersemester 2024/25: 16. September 2024

Wichtige Hinweise zur Auswahl von Master Student Guides:

  • Für die Tätigkeit einer Master Student Guides kommen Studierende in Frage, die noch einschlägiges kein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen haben.

  • Zu beachten ist außerdem, dass wenn bereits ein Arbeitsverhältnis mit der WU besteht, das Beschäftigungsausmaß insgesamt 20 Stunden/Woche nicht überschreiten darf.