Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Dissertationen

Betreuung von Dissertationen

Gemäß § 51 Abs 2 Z 12 Universitätsgesetz dienen Doktoratsstudien der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf der Grundlage von Diplom- und Masterstudien. Erfahrungsgemäß können diese Ziele nur von besonders motivierten Studentinnen und Studenten erfüllt werden, die bereits im Bachelor- und Masterstudium bzw im Diplomstudium hervorragende Leistungen in den einschlägigen Fachgebieten erbracht haben.

Die konkreten Voraussetzungen für die Annahme einer Dissertation als Erstbetreuer sind daher:

  • Hohe Motivation und Eigeninteresse an selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten (Motivationsschreiben)

  • Überdurchschnittlicher Studienerfolg, insbesondere in den privatrechtlichen Fächern (Sammelzeugnis)

  • Dokumentiertes Interesse am Zivil- und Zivilverfahrensrecht (Thema der Masterarbeit, Teilnahme an Seminaren, etc.)

  • Darstellung eines konkreten Themenvorschlags anhand eines Exposes

Interessenten werden gebeten die vollständigen Unterlagen inklusive allfälliger weiterer Nachweise (Lebenslauf, Sammelzeugnis inklusiver negativer Noten, kurzes Motivationsschreiben, Exposé) zwecks Terminvereinbarung an das Sekretariat (per Email an: veronika.oberauer@wu.ac.at) zu senden. Nach Besprechung des Themas ist, falls dieses geeignet ist, ein Probekapitel zu erstellen. Sofern dieses den Anforderungen entspricht, wird erst dann eine Betreuung übernommen. Darüber hinaus werden bevorzugt jene Studierende als Dissertanten angenommen, die bereits aus Lehrveranstaltungen bekannt sind.