Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht

Der Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht ist der größte innerösterreichische Studierendenwettbewerb auf dem Gebiet des Zivilrechts, an dem die WU seit Jahren erfolgreich teilnimmt.
Aktuelle Eindrücke und Insights über den Moot Court Zivilrecht können Sie dem offiziellen Instagram-Account mootcourt.zivilrecht entnehmen.
Bei Interesse oder weiteren Fragen, können Sie gerne an unserer Infoveranstaltung am 10. September 2025 um 18:00 Uhr (TC 3.01) teilnehmen.
Über den Moot Court Zivilrecht
Der seit 2003 jährlich stattfindende Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht ist der größte innerösterreichische Studierendenwettbewerb sowie der renommierteste auf dem Gebiet des österreichischen Zivilrechts.
Der Moot Court Zivilrecht gliedert sich in 2 Phasen: Die im Landesfinale gipfelnde Vorrunde und das Bundesfinale.
Beim Wiener Landesfinale treten jedes Jahr 30 Studierende der WU und der Universität Wien gegeneinander an. Teams bestehend aus jeweils drei Studierenden agieren dabei als Rechtsvertreter*innen von Parteien eines drittinstanzlichen Zivilverfahrens vor dem "Hohen Moot Court". Basierend auf realen erst- und zweitinstanzlichen Entscheidungen verfasst jedes Team in Zusammenarbeit mit Wiener Top-Rechtsanwaltskanzleien – entweder als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter – einen Schriftsatz, bevor Mitte Jänner die mündlichen Verhandlungen in Wien stattfinden.
Am Finaltag stellt jedes Team den Rechtsstandpunkt nochmals pointiert in einem Plädoyer dar, bevor es sich den anspruchsvollen Fragen des hochkarätig besetzten Richtersenats unter dem Vorsitz eines/einer Hofrats/Hofrätin des OGH sowie einem/einer Universitätsprofessor/in einer rechtswissenschaftlichen Fakultät und einem/einer renommierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin stellt. Auf Grundlage der Schriftsätze und Plädoyers entscheidet der Senat über die Rechtsmittel und eruiert, welche Teams ihre Mandanten am besten vertreten haben und somit Wien beim Bundesfinale vertreten werden.
Das Bundesfinale findet anschließend im Sommersemester statt und wird dabei jedes Jahr von einer anderen rechtswissenschaftlichen Fakultät Österreichs ausgerichtet. Hierbei bekommen die Gewinner-Teams der Vorrunde erneut eine Entscheidung zugestellt und müssen als Rechtsvertreter*innen abermals das Beste für ihre Mandantschaft herausholen.
Der Moot Court Zivilrecht wird an der WU Wien von Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht) und an der Universität Wien von Univ.-Prof. Mag. Dr. Ernst Karner (Institut für Zivilrecht) geleitet.
Bewerbung
Wir suchen jährlich Studierende, die sich der Herausforderung, an diesem renommierten Wettbewerb teilzunehmen, stellen wollen. Jede*r mit Interesse an zivilrechtlichen Fragestellungen und guten Rhetorikfähigkeiten ist herzlich eingeladen, sich für die Teilnahme zu bewerben:
Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit:
einem Motivationsschreiben (max. A4-Seite), in dem Sie beschreiben, warum Sie an diesem Moot Court teilnehmen möchten und warum gerade Sie dafür besonders geeignet sind,
einem tabellarischen Lebenslauf,
Ihrem Sammelzeugnis (inkl. negativer Noten), wobei insbesondere überdurchschnittliche Noten in privatrechtlichen Fächern für den Auswahlprozess bedeutsam sind,
bis 21.09.2025 per E-Mail an lehrstuhl.spitzer@wu.ac.at
Voraussetzung für eine Teilnahme ist die positive Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht, Freude an Teamarbeit und Begeisterung an komplexen zivilrechtlichen Fragestellungen sowie die Bereitschaft, die WU beim Bundesfinale zu vertreten. Der Abschluss des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht ist nicht unbedingt erforderlich. Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend den erbrachten Studienleistungen (insbesondere im Bürgerlichen Recht und verwandten Fächern) und dem Studienfortschritt unter Berücksichtigung allfälliger außeruniversitärer juristischer Erfahrungen.
Gerne können Sie bereits in Ihrer Bewerbung einen oder zwei Teamkolleg*innen vorschlagen.
FAQ
Was ist der Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht?
Der Franz von Zeiller Moot Court Zivilrecht ist der größte österreichweite Studierendenwettbewerb sowie der renommierteste auf dem Gebiet des österreichischen Zivilrechts.
Der Moot Court beginnt mit einer Schriftsatzphase, in der jedes Dreierteam, je nach zugeloster Rolle, ein Rechtsmittel an den OGH verfasst oder beantwortet. Im Anschluss an die Schriftsatzphase erfolgt die Vorbereitung auf den Finaltag mitsamt Verfassen der Plädoyers.
Die Teams der WU und Universität Wien treten beim Wiener Landesfinale gegeneinander an, um sich einen der begehrten Plätze beim Bundesfinale zu sichern, zu dem jede juristische Fakultät Österreichs ein Team entsenden darf.
Welche Fälle werden behandelt?
Den zu behandelnden Fällen liegt eine privatrechtliche Frage- bzw Problemstellung zugrunde, die es unter eigenständiger Anwendung der Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens zu lösen gilt.
Die Studierenden bekommen reale erst- und zweitinstanzliche (anonymisierte) Entscheidungen zugestellt und erarbeiten unter Betreuung einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Teamarbeit einen Schriftsatz und bereiten ein Plädoyer vor.
Wie viel Zeit ist für den Moot Court Zivilrecht einzuplanen?
Nach dem Kick-off Anfang Oktober mitsamt Bekanntgabe der Teams und Betreuerkanzleien beginnt die Schriftsatzphase, die je nach Rolle als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter abweichend ausgestaltet ist:
Die Rechtsmittelwerber haben vom Tag des Kick-offs an 4 Wochen Zeit, um ihren Schriftsatz zu verfassen und mit Unterstützung der Betreuungskanzlei sowohl inhaltlich als auch formal einen stichhaltigen und juristisch hochwertigen Schriftsatz einzubringen. Insbesondere die Literatur- und Judikatur-Recherche sowie das Verschriftlichen der Argumente im Team nimmt einiges an Zeit ein. Nach Ende der Rechtsmittelfrist Anfang/Mitte November verringert sich das zeitliche Pensum merklich, es bleibt neben der Vorbereitung des Plädoyers für das Landesfinale Mitte Jänner und der Durchsicht des Schriftsatzes der Rechtsmittelbeantworter nach erfolgter Zustellung (Anfang/Mitte Dezember) erfahrungsgemäß genügend Zeit für andere universitäre Verpflichtungen.
Die Rechtsmittelbeantworter können die anfängliche vierwöchige "Schonfrist" für gründliche Literatur- und Judikatur-Recherche bei einstweilen geringer Intensität nutzen. Mit Zustellung des Rechtsmittels der Rechtsmittelwerber Anfang/Mitte November beginnt für sie die "heiße Phase", wobei die bereits erfolgten Recherchen zur Entkräftung der Argumente der Rechtsmittelwerber und zum Verfassen einer juristisch fundierten Rechtsmittelbeantwortung dienen. Nach Ende der Rechtsmittelbeantwortungsfrist Anfang/Mitte Dezember wird der Fokus auf die Vorbereitung des Plädoyers gelegt, wobei auch hier wieder mehr Zeit für andere universitäre Verpflichtungen bleibt.
Unabhängig von der Rolle als Rechtsmittelwerber oder Rechtsmittelbeantworter ist es durchaus möglich und schaffbar, Prüfungen zu absolvieren. Dennoch sollte einem bewusst sein, dass der Moot Court zeitlich fordernd sein kann und ein Team nur so stark ist wie sein schwächstes Glied. Prüfungsaktivitäten sollten also nicht zu Lasten der Teammitglieder gehen und wohl überlegt und dosiert sein.
Warum sollte ich teilnehmen?
Erweiterung des juristischen Fachwissens durch die intensive Beschäftigung mit privatrechtlichen Problemstellungen.
Sammeln von Praxiserfahrung im Zuge der Erstellung der Schriftsätze und der anwaltlichen Vertretung in der mündlichen Verhandlung am Finaltag.
Sprungbrett für die Zukunft: Der Moot Court Zivilrecht genießt österreichweit unter Akademiker*innen und Praktiker*innen einen hervorragenden Ruf. Durch Ihre Teilnahme am Moot Court Zivilrecht haben Sie die einzigartige Möglichkeit, Expert*innen aus Praxis und Lehre näher kennenzulernen.
Knüpfen von Freund- und Bekanntschaften - auch über die eigene Fakultät hinaus - durch diverse Networking-Events bei Kanzleien sowie die Verhandlungen am Finaltag.
Ausbau der Schriftsätze als Master-/Bachelorarbeit unter Einhaltung der Formalvorgaben (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis) oder Anrechnung der Moot Court Teilnahme als Fachseminar Privatrecht.
Wer kann sich bewerben und welche Dokumente benötige ich dafür?
Alle Studierenden des Bachelor- oder Masterstudiums Wirtschaftsrecht mit Interesse an zivilrechtlichen Sachverhalten und guten rhetorischen Fähigkeiten können sich bewerben. Die positive Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht ist erforderlich.
Ihre Bewerbung sollte ein Motivationsschreiben (max. A4-Seite), einen tabellarischen Lebenslauf sowie Ihr Sammelzeugnis (inkl. negativer Noten) enthalten.
Wie sieht das Auswahlverfahren aus und gibt es ein mündliches Bewerbungsgespräch?
Die Auswahl der Studierenden erfolgt entsprechend den erbrachten Studienleistungen (insbesondere im Bürgerlichen Recht und verwandten Fächern) und dem Studienfortschritt. Neben der Motivation, am Moot Court Zivilrecht teilzunehmen, werden weiters allfällige außeruniversitäre und extracurriculare Aktivitäten (Doppelstudium, Berufstätigkeit, Moot Courts, Ehrenamt) berücksichtigt.
Es findet kein Bewerbungsgespräch statt.
Wie sieht die Betreuung durch die Kanzleien aus?
Jedes Team erhält am Beginn des Moot Court Semesters eine Betreuungskanzlei zugelost, die dem Team sowohl beim Schreiben des Schriftsatzes als auch der Vorbereitung des Plädoyers mit Rat und Tat zur Seite steht. Nichtsdestotrotz obliegt es dem Team, das Betreuungsverhältnis zur Kanzlei in concreto auszugestalten und aktiv Feedback und Unterstützung einzufordern.
Auch wenn praktische Inputs vielfach nur durch die Kanzlei erfolgen und eingearbeitet werden können, beschränkt sich ihre Rolle auf die Betreuung undUnterstützungdes Teams. Die Teams sind sohin angehalten und insbesondere auch darauf angewiesen, eigenständig zu arbeiten, Themen juristisch sauber aufzubereiten und den Schriftsatz eigenständig zu verfassen.
Welche Kanzleien betreuen den Moot Court Zivilrecht?
Die den Moot Court Zivilrecht unterstützenden und betreuenden Kanzleien sind:bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
BRANDL TALOS Rechtsanwälte GmbH
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH
DORDA Rechtsanwälte GmbH
E+H Rechtsanwälte GmbH
Grama Schwaighofer Vondrak Rechtsanwälte GmbH
KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
Schneider&Schneider Rechtsanwalts GmbH
SMS Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH
Wie kann man sich die Teilnahme am Moot Court Zivilrecht anrechnen lassen?
Studierende können die verfassten Schriftsätze unter Einhaltung der Formalvorgaben (Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis etc.) zu einer Bachelor-/Masterarbeit ausbauen. Hierzu erhalten Sie weitere Infos nach dem Landesfinale.
Alternativ kann die Teilnahme am Moot Court auch als Fachseminar aus Privatrecht (4 ECTS) angerechnet werden.
Wie kann ich mich mit Kolleg*innen gemeinsam bewerben?
Bewerbungen im Team sind gerne willkommen, aber kein Muss. Bei Vorhandensein eines Teamwunsches ist dieser bei Übermittlung der (ggf. auch bereits im Motivationsschreiben) bekanntzugeben. Nichtsdestotrotz muss jede*r Bewerber*in eine eigenständige Bewerbung einreichen, gesammelte Bewerbungen sind unzulässig.
Die Bewerbungen werden einzeln gesichtet und gewertet, sodass ein Teamwunsch in dieser Phase weder positive noch negative Auswirkungen haben kann. Für den Fall, dass all jene, die einen gemeinsamen Teamwunsch geäußert haben, einen Platz bei Moot Court Zivilrecht erhalten, findet der Teamwunsch nach Möglichkeit Berücksichtigung bei der Teamzusammensetzung.
Wer sind die akademischen Ansprechpartner?
Die Organisation erfolgt durch an der WU Wien von Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer (Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht) und an der Universität Wien von Univ.-Prof. Mag. Dr. Ernst Karner (Institut für Zivilrecht).
Wie viele Plätze gibt es für die Wiener Vorrunde?
Die Studierenden bilden Teams zu je drei Personen, wobei sowohl die WU als auch die Universität Wien in der Regel jeweils 5 Teams für die Wiener Vorrunde nominieren. Die WU hat somit grundsätzlich 15 Plätze zu vergeben.
Wie viele regelmäßige Termine gibt es während des Moot Court - Semesters?
Das Moot Court Semester beginnt Anfang Oktober und endet Mitte Jänner. Nach dem Kick-off Event (mitsamt Team- und Kanzleizuteilung sowie Fallzustellung) und einem Rechtsmittelseminar Mitte Oktober gibt es im Laufe des Novembers und Dezembers 2 bis 3 (fakultative) Networking-Events in Form von Cocktailabenden bei Betreuungskanzleien. Die entsprechenden Termine werden jeweils Anfang des Semesters kommuniziert.
Das Landesfinale des Moot Court Zivilrecht findet traditionell Mitte Jänner statt. Im Anschluss an den erfolgreichen Finaltag findet die abschließende Siegerehrung mit anschließendem Buffet und Cocktails bei einer Betreuungskanzlei statt.
Wann und wo findet das Bundesfinale statt?
Die besten Teams der Wiener Vorrunde qualifizieren sich für die Teilnahme am Bundesfinale, das abwechselnd von den rechtswissenschaftlichen Fakultäten Österreichs veranstaltet wird und zumeist in der ersten Junihälfte stattfindet.
Wie sieht die Zusammenarbeit im Team aus?
Die Zusammenarbeit im Team obliegt den Studierenden. Erfahrungsgemäß ist die Qualität des Schriftsatzes umso höher, je intensiver die Studierenden im Team zusammengearbeitet haben.
Vielfach wird im Stadium der Recherche eine "Aufgabenaufteilung" vorgenommen, wobei eine Person sich einem Themenkomplex widmet und die Rechercheergebnisse im Kontext des Falles grob verschriftlicht. Im Anschluss empfiehlt es sich, gemeinsam im Team die Argumente zu sammeln, zu diskutieren und im Anschluss zusammen zu einem Schriftsatz zu verarbeiten.
Es gibt in Puncto Zusammenarbeit im Team kein Richtig oder Falsch, was zählt ist das Ergebnis, sodass auch andere Herangehensweisen geeignet und erfolgreich sein können.
Zur Vorbereitung des Plädoyers ist es auf jeden Fall ratsam, dieses in Anwesenheit der Teammitglieder zu proben und sich gegenseitig Fragen zu einzelnen Argumenten oder Aspekten des Plädoyers oder bearbeiteten Falles zu stellen. Es ist weiters ratsam, im Anschluss das Plädoyer auch den Betreuenden in den Kanzleiräumlichkeiten vorzutragen und sich deren Fragen zu stellen, um die mündliche Verhandlung am Finaltag möglichst realitätsnah zu simulieren.
Wie ist der Richtersenat zusammengesetzt?
Den Vorsitz des hochkarätig besetzten Richtersenats führt beim Landesfinale in Wien traditionell ein/eine Hofrat/Hofrätin des OGH. Der weitere Richtersenat setzt sich aus einem/einer Universitätsprofessor/in einer rechtswissenschaftlichen Fakultät außerhalb Wiens und einem/einer renommierten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Gebiet des Zivilrechts zusammen.