Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Bachelor

Privatrecht > Zivil- u. Zivilverfahrensrecht

StEOP

  • Einführung in die Rechtswissenschaften

CBK

  • Grundlagen des Zivilrechts

Hauptstudium

  • Zivilrecht für Fortgeschrittene

  • Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren

Bachelorarbeit

Das Lehrkonzept im Überblick

Im Bachelorstudium Wirtschaftsrecht wird das Privatrecht nach folgendem Konzept gelehrt:

Nachdem in „Einführung in die Rechtswissenschaften“ in der STEOP und „Grundlagen des Zivilrechts“ im CBK das privatrechtliche Basiswissen gelehrt wurde, erfolgt im Hauptstudium die Vertiefung. In der PI „Zivilrecht für Fortgeschrittene“, den „Fachprüfungsvorbereitungen I, II und III“ werden die Studierenden auf die Fachprüfung Zivilrecht vorbereitet. Da das allgemeine Zivilrecht in seiner Breite und Tiefe für viele Studierenden eine große Hürde ist, wird der Besuch der FPVs ausdrücklich empfohlen. Daraus ergibt sich folgender Vorbereitungsplan für das Semester vor dem Antritt zur Fachprüfung:

FPV

Erst nach der Fachprüfung ist es sinnvoll, die sonderprivatrechtlichen PIs „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ sowie „Wettbewerbs, Kartell- und Immaterialgüterrecht“ zu absolvieren. Wer vor hat, das Wahlfach „Unternehmen in der Krise“ zu absolvieren, sollte dies auch erst nach der Fachprüfung Zivilrecht einplanen.

Aufbauend auf das im Bachelor vermittelte Wissen werden im Master das Prozessrecht sowie die für WirtschaftsjuristInnen essentiellen Fächer „Gesellschaftsrecht“, „Insolvenzrecht“, „Bank- und Versicherungsrecht“ sowie „Erbrecht und Familienrecht“ gelehrt. Daneben gibt es eine Reihe an Wahlfächern und Fachseminaren, die es den Studierenden ermöglichen, ihr Studium nach ihren persönlichen Interessen auszurichten.

Alle angebotenen Lehrveranstaltungen und weitere Informationen dazu finden Sie im elektronischen Vorlesungsverzeichnis.