Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Betreuungen

Im Wintersemester 2026/27 kann wieder die Betreuung einiger Bachelorarbeiten übernommen werden. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte bis zum 15.9.2026 an lehrstuhl.bydlinski@wu.ac.at. Die Betreuungsentscheidung erfolgt aufgrund des Gesamteindrucks der Bewerbung, der sich aus den eingereichten Unterlagen sowie uU aus bisherigen Kontakten in der Lehre ergibt.

Voraussetzungen:

  • positive Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht (schriftlich und mündlich)

  • erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“

  • gute Ergebnisse in den zivilrechtlichen Fächern

  • genügend Zeit, um die Arbeit innerhalb des vorgegebenen Rahmens sorgfältig zu verfassen

Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte in einer PDF-Datei. Sie sollte neben den üblichen Bewerbungsunterlagen bereits ein bis zwei Themenvorschläge aus der nachfolgenden Liste enthalten.

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • Zu- und Absagen der Betreuungsübernahme: spätestens 28.9.2026

  • verpflichtende Vorbesprechung am Dienstag, 6.10., 12.00 Uhr in D3.1.281

  • Abgabe einer kompletten Entwurfsfassung im Word-Format, um Hinweise zu formalen Mängeln zu erhalten (fakultative Vorbegutachtung) bis spätestens 7.1.2027

  • Elektronische Abgabe der Endfassung bis spätestens 25.1.2027

Themenvorschläge

1. Die Folgen von Vertreterhandeln ohne Nachweis der Bevollmächtigung

2. Analogien im Verjährungsrecht

3. Die Risikoverteilung bei kriminellen Eingriffen in den Geschäfts-, insbesondere

    Zahlungsverkehr (ausgehend von 8 Ob 121/24p)

4. Die Haftung für den gesetzlichen Vertreter nach § 1313a ABGB

5. Rücktrittserklärungen wegen Verzugs mit fehlender oder zu kurzer Nachfrist

6. Zur formellen Garantiestrenge bei Bankgarantien

7. Ersitzung von Wegeservituten (iwS) zugunsten der Allgemeinheit?

8. Die Voraussetzungen wirksamer Sicherungszession mittels Buchvermerks

9. Die alternativen Anfechtungsvoraussetzungen des § 871 ABGB (insb veranlasster

    und rechtzeitig aufgeklärter Irrtum einschließlich „Redintegration“)

10. Die Deliktsfähigkeit geistig beeinträchtigter Erwachsener

11. Ungültigkeitsanordnungen im ABGB und ihre Bedeutung

      („nichtig“, „unwirksam“, „ungültig“, „nicht verbindlich“, „ohne Wirkung“ usw)

12. Die „gespaltene“ Auslegung von Rechtsnormen

13. Das Optionsrecht im Vergleich mit Wiederkaufs- und Rückverkaufsrecht

14. Die schuldbefreiende Zahlung mit „Buchgeld“

15. Das Anerkenntnis „dem Grunde nach“

16. „Pauschalverrechnung“ wechselseitiger Benützungsvergütungen nach

      rückwirkender Vertragsauflösung?

17. Vermutungen im ABGB-Schadenersatzrecht (§§ 1296-1298)

Wien, 21.7.2026