Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Betreuungen

Im Sommersemester 2026 kann wieder die Betreuung einiger Bachelorarbeiten übernommen werden. Ihre Bewerbung schicken Sie bitte bis zum 13.2.2026 an lehrstuhl.bydlinski@wu.ac.at. Die Betreuungsentscheidung erfolgt aufgrund des Gesamteindrucks der Bewerbung, der sich aus den eingereichten Unterlagen ergibt.

Voraussetzungen:

  • positive Absolvierung der Fachprüfung Zivilrecht (schriftlich und mündlich)

  • erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung „Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens“

  • gute Ergebnisse in den zivilrechtlichen Fächern

Schicken Sie Ihre Bewerbung bitte in einer PDF-Datei. Die Bewerbung muss neben den üblichen Bewerbungsunterlagen eine Themenauswahl aus der nachfolgenden Liste enthalten.

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • Zu- und Absagen der Betreuungsübernahme: 20.2.2026

  • Vorbesprechung: voraussichtlich in der 11. Woche (ab 10.3.); eine detaillierte Information folgt über Canvas

  • Abgabe einer kompletten Entwurfsfassung, um Hinweise zu formalen Mängeln zu erhalten (fakultativ): 18.5.2026

  • Elektronische Abgabe der Endfassung (hochzuladen auf myWU): 15.6.2026

Themenvorschläge

  1. Die Folgen von Vertreterhandeln ohne Nachweis der Bevollmächtigung

  2. Analogie im Verjährungsrecht

  3. Die Bindung nationaler Gerichte an Entscheidungen des EuGH

  4. Die Haftung für Besorgungsgehilfen (§ 1315 ABGB)

  5. „Privatstrafen“ für die Benützung von Liftanlagen und Langlaufloipen ohne gültiges Ticket?

  6. Der mehrpersonale Grundstückskauf

  7. Zur Verjährung von durch Ausübung eines Gestaltungsrechts entstehenden Ansprüchen

  8. Zur formellen Garantiestrenge bei Bankgarantien

  9. Die Rechtsnatur der Mietkaution in ihren verschiedenen Erscheinungsformen

  10. Die Voraussetzungen wirksamer Sicherungszession mittels Buchvermerks

  11. Die Verfristung von Gestaltungsrechten de lege lata et ferenda

  12. Verzug und Rücktritt, auch beim Fixgeschäft, unter Berücksichtigung europäischer Vorgaben sowie des GRUG

  13. Ungültigkeitsanordnungen im ABGB und ihre Bedeutung („nichtig“, „unwirksam“, „ungültig“, „nicht verbindlich“, „ohne Wirkung“ usw)

  14. Die „gespaltene“ Auslegung von Rechtsnormen

  15. Notariatsaktspflicht und Beiziehung eines ausländischen Notars

  16. Grundsätze europarechtskonformer Auslegung bzw Rechtsfindung

  17. Der Drittgeschäftsführer in der Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  18. Rechtsfolgen der „Abbestellung“ des Werks durch den Besteller (insb während der Erbringung der Werkleistung)

  19. Das Anerkenntnis „dem Grunde nach“

  20. Das Recht zum Umstieg von einem Gewährleistungsbehelf auf einen anderen

  21. Was bringt die neue europäische „Reparaturrechte“-Richtlinie?

  22. Die verschärfte Haftung von „Sachverständigen“

  23. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang (insb in der Judikatur des OGH)

  24. Die Verschuldensvermutung des § 1298 ABGB

  25. Die Deliktsfähigkeit geistig beeinträchtigter Erwachsener

  26. Die Haftung für casus mixtus und der dabei relevante Verschuldensgrad

  27. Die Haftung bei Schädigung im Notstand

  28.  

Wien, 26.1.2026

Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski