Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Erbrecht und Vermögensnachfolge / Erbrecht und Familienrecht

Allgemeine Informationen

Erbrecht und Vermögensnachfolge (Studienplan 2016) ist eine PI im Masterstudium. Der vorausgesetzte Workload aus dem Bachelorstudium beträgt 2 ECTS = 60 Stunden.

Der Stoff der PI ist grundsätzlich selbständig zu erlernen, es kann nicht der vollständige Prüfungsstoff vorgetragen werden. In der PI sollen besonders wichtige oder schwierige Rechtsprobleme besprochen, gemeinsam erarbeitet und vertieft werden.

Die PI ist in zwei Abschnitte untergliedert. Im Grundlagenabschnitt (Einheiten 1.-3.) werden die Grundlagen des Erbrechts besprochen. Darauf folgt die Zwischenklausur. Im Anschluss daran werden im Vertiefungsabschnitt unter anderem mit Gastvortragenden besonders praxisrelevante Gebiete des Erbrechts behandelt. Stoff der Endklausur ist der gesamte Stoff der PI.

Erbrecht und Familienrecht (Studienplan 2021)

Alle angebotenen Lehrveranstaltungen und weitere Informationen dazu finden Sie im Vorlesungsverzeichnis (eVVZ).

Beurteilung
  • Zwischenklausur 45 %

  • Mitarbeit 10 %

  • Endklausur 45 %

Für eine positive Benotung müssen insgesamt mehr als 50 % erreicht werden. In Hinblick auf die besondere Bedeutung der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung ist eine positive Gesamtbeurteilung nach der zweiten negativen Beurteilung der Mitarbeitsleistung regelmäßig nicht mehr möglich. Eine Abmeldung ohne Benotung ist nur möglich, wenn keine schriftliche Leistung erbracht wurde.

Da Anwesenheitspflicht besteht, ist maximal einmaliges Fernbleiben zulässig.