Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Bank- und Versicherungsrecht

Allgemeine Prüfungsinformationen (LVP)

HINWEIS: Bei der Prüfung dürfen ausschließlich gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden! Gesetzestext, der nicht in der aktuellen Auflage des Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt ist, wird gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt.

LVP-Prüfungstermine

Beurteilung und Benotungsschema (LVP)

Stoffabgrenzung (LVP + VUE)

No-show Regelung + Abmeldung von der Prüfung (LVP)