Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Dissertationen

Betreuung von Dissertationen

Dissertationen sind die wissenschaftlichen Arbeiten, die anders als die Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbstständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen (§ 51 Abs 2 Z 13 UG). Eine Dissertation verfolgt daher den Zweck, die Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit zu belegen.

Die Betreuung von Dissertationen setzt die Bereitschaft voraus, eine Arbeit zu verfassen, die diesem Anforderungsprofil genügt. Weitere Voraussetzungen sind ein sehr guter Studienerfolg in den privatrechtlichen Fächern und glaubhaftes Interesse an einem fachlich einschlägigen Thema (Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht).

Primär werden Betreuungen von Studierenden übernommen, die bereits aus Lehrveranstaltungen bekannt sind (dies kann auch ein Dissertantenseminar sein). Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit einem konkreten Themenvorschlag, Zeugnissen, einem Lebenslauf und einem Expose wegen eines Termins an das Sekretariat.