Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

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Sicherstellung bei Bauverträgen

Severin Kietaibl beschäftigt sich in der ÖJZ anlässlich einer aktuellen OGH-Entscheidung mit den Rechtsfolgen der Vertragsaufhebung gem § 1170b ABGB wegen unterbliebener Sicherstellung.

Von Kleinaktionären und (begehrten) Vollausschüttungen - Anmerkungen zu OGH 6 Ob 169/16w

Die Klage des Aktionärs auf Vollausschüttung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sich der Gewinnanteil bloß auf 7,42 € belaufen würde. (Mai-Heft VbR 2017: Theresa Höfinger)

Mitherausgeber ÖBA

Prof. Spitzer ist nunmehr Mit-Herausgeber des Österreichischen Bankarchivs (ÖBA). Damit sind gemeinsam mit Prof. Bollenberger und Prof. Kalss bereits drei ÖBA-Herausgeber an der WU.

Zukunft.Frauen. Das Führungskräfteprogramm

Prof. Spitzer informiert bei Zukunft.Frauen (einem Programm von BMWFW, WKO und IV für weibliche Führungskräfte) über „Organverantwortung - Pflichtenprogramm, Business Judgment, D&O“.

ECTIL Fellowship und Kooperation

Prof. Spitzer wurde zum Fellow des ECTIL gewählt. Die nächste gemeinsame Veranstaltung findet im September 2017 in China zum Thema „Tortious and Contractual Liability“ statt.

Juristenrunde im ECTIL

Bei der Juristenrunde im ECTIL am 3.05.2017 präsentiert Bernhard Burtscher den aktuellen Stand seiner Dissertation zum Thema “Haftung bei Multiorganschaft”.

KBB - 5. Auflage

Die 5. Auflage des KBB ist erschienen. Prof. Spitzer hat darin die Passagen von Prof. Helmut Koziol übernommen (Bereicherung, GoA).

Klimaklagen auf dem Vormarsch

Die ÖAW hat Prof. Spitzer zu aktuellen Entwicklungen im Schadenersatzrecht im Hinblick auf den Klimwandel befragt.

Liability for Climate Change

Am 22.04.2017 sprechen Bernhard Burtscher und Prof. Spitzer im Rahmen der "16th Annual Conference on European Tort Law" zum Thema "Liability for Climate Change – Cases, Challenges & Concepts".

Verbraucherschutz und Verfassungsrecht

Prof. Harald Eberhard und Prof. Martin Spitzer untersuchen in der ÖJZ, an welchen verfassungs- und unionsrechtlichen Maßstäben sich das Verbraucherrecht messen lassen muss.