Bank- und Versicherungsrecht
Allgemeine Prüfungsinformationen (LVP)
Die Prüfung der LVP Bank- und Versicherungsrecht dauert 90 Minuten. Als Richtwert sollten Sie 30 Minuten für Versicherungsrecht und 60 Minuten für Bankrecht einplanen. Beide Prüfungsteile werden gemeinsam ausgeteilt.
Das Kreditsicherungsrecht ist nach wie vor Teil der LVP Prüfung, dieses Themengebiet fällt im neuen Studienplan (VUE) weg.
LVP: Der neue Studienplan für das Masterstudium Wirtschaftsrecht tritt mit 1. Oktober 2021 in Kraft. Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt zum Masterstudium zugelassen sind, sind berechtigt, das Studium nach dem Studienplan 2016 bis zum Ende des Sommersemesters 2024 abzuschließen. (s. Mitteilungsblatt vom 24. März 2021)
HINWEIS: Bei der Prüfung dürfen ausschließlich gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden! Gesetzestext, der nicht in der aktuellen Auflage des Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt ist, wird gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt.
LVP-Prüfungstermine
Prüfungstermine für LVP (Studienplan 2016)
Wintersemester 2022/23
10.10.2022, 16 Uhr, TC.0.02 Red Bull
22.11.2022, 16 Uhr, TC.1.01 OeNB
27.01.2023, 08 Uhr, TC.1.01 OeNB
Die Prüfungstermine für die VUE finden Sie dann in der jeweiligen LV.
Sommersemester 2023
13.03.2023, 15 Uhr
09.05.2023, 14 Uhr
30.06.2023, 10 Uhr
Beurteilung und Benotungsschema (LVP)
Der versicherungsrechtliche Teil wird mit Prüfungsfällen und ggf offenen Fragen geprüft. Ab 50 % wird der versicherungsrechtliche Teil positiv bewertet und der bankrechtliche Teil korrigiert.
Der bankrechtliche Teil wird in Form von Fällen und ggf Theoriefragen abgeprüft. Ab 50 % wird der bankrechtliche Teil positiv bewertet.
Für eine positive Note müssen beide Prüfungsteile für sich positivabsolviert werden. Der versicherungsrechtliche Teil zählt ein Drittel, der bankrechtliche Teil zwei Drittel der Gesamtnote. Es gilt folgender Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Die Anmeldung zur LVP-Prüfung erfolgt gesondert und ausschließlich über LPIS!
Stoffabgrenzung (LVP + VUE)
Bankrecht:
Graf, Bankvertragsrecht, 6. Auflage (2020).
Es wird darauf hingewiesen, dass Kenntnisse der zivilrechtlichen Grundlagen, insbesondere Vertragsabschluss, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auftragsvertrag und Anweisung sowie das Studium aller in der Unterlage angeführten Gesetzesstellen erforderlich sind.
Zusätzlich ist daher das Studium folgender Literatur erforderlich:
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht*7 (2022)
272-276 (Kreditvertrag); 298-301 (Auftrag); 423-516 (Sachenrecht [Besitz, Eigentum, Grundbuch, Pfandrecht, weitere Sachenrechte]); 655-696 (Zession, Schuldübernahme, persönliche Sicherheiten, Änderungen auf Schuldnerseite, Anweisung usw)Alternativ zum PSK auch einer der folgenden Lernbehelfe:
Lehrbuchreihe Bürgerliches Recht
Iro, Sachenrecht IV6(2016)
§ 3 (Grundbuch), § 8 (Eigentumsvorbehalt) und
§§ 9-14 (Pfandrecht und andere dingliche Sicherheiten)Dullinger, Schuldrecht Allgemeiner Teil II6(2017)
§ 5 D-F (Forderungsabtretung, Anweisung, Schuldübernahme) und § 6 C-D (Bürgschaft und Garantie)Rabl/Riedler, Schuldrecht Besonderer Teil III6(2017)
§ 9 (Darlehen)
Welser/Kletečka,Grundriss des bürgerlichen Rechts I15(2018)
387-408 (Grundbuch), 409-467 (Pfandrecht und sonstige dingliche Sicherungen)
und
Welser/Zöchling-Jud, Grundriss des bürgerlichen Rechts II14(2015) 133-155 (Forderungsabtretung, Schuldübernahme), 168-190 (Bürgschaft, Garantie, Schutz von Interzedenten, Anweisung)
Versicherungsrecht
Perner, Handbuch Privatversicherungsrecht (2021):
Kapitel 1 Grundlagen
Kapitel 2 Vertragsabschluss
Kapitel 3 Leistung des Versicherers bis auf IV. (Regress)
Kapitel 4 Pflichten VN
Kapitel 5 Beendigung
Das Kreditsicherungsrecht ist nach wie vor Teil der LVP Prüfung, dieses Themengebiet fällt im neuen Studienplan (VUE) weg.
No-show Regelung + Abmeldung von der Prüfung (LVP)
Abmeldung: Bitte achten Sie darauf sich rechtzeitig abzumelden, da für die LVP die No-Show Regelung gilt. Das heißt, Studierende, die ohne entsprechende Abmeldung nicht zur Prüfung antreten, werden für einen Zeitraum von 10 Kalenderwochen ab dem Prüfungsdatum für die erneute Anmeldung zu dieser Prüfung gesperrt. Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Der wichtige Grund ist unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche ab dem Prüfungstag, per E-Mail an den Lehrstuhl bekanntzugeben.
Zivil- und Zivilverfahrensrecht