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Die Rechtsnachfolge im Unternehmenssteuerrecht

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Daniela Hohenwarter-Mayr promovierte in Wirtschaftsrecht an der WU (Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht), wo sie nun auch ihr Hertha Firnberg-Projekt, gefördert durch den FWF, durchführt.

Zum Projekt:

Fragen der Rechtsnachfolge gehören zu den zentralen Problemstellungen einer Rechtsordnung. Nichts anderes gilt für das Steuerrecht und hierbei insbesondere für das Unternehmenssteuerrecht. Dennoch regeln die einschlägigen Steuergesetze die damit zusammenhängenden Rechtsfragen nur punktuell.

Echte Kernfragen, vor allem hinsichtlich des Übergangs und der Weiterwirkung von in der Person des Rechtsvorgängers begründeten steuerrelevanten Rechtslagen, Tatbestandsvorwirkungen sowie sonstigen Rechtspositionen steuerschuldrechtlicher Art, bleiben offen und sind ungeachtet ihrer praktischen Relevanz rechtsdogmatisch nur wenig durchdrungen.

Ziel des Projekts ist es, die steuerrechtlichen Konsequenzen zivilrechtlicher Rechtsnachfolgetatbestände und Vermögensübertragungen im Bereich des Unternehmenssteuerrechts und dabei insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensumstrukturierungen umfassend zu analysieren und zu systematisieren. Auf diese Weise sollen tragende Grundprinzipien und Wertungen der Rechtsnachfolge im Unternehmenssteuerrecht offengelegt werden.