Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Anerkennung

Bei umfangmäßiger und inhaltlicher Gleichwertigkeit eines Kurses, der im Rahmen eines WU Auslandssemesters absolviert wurde, kann folgender Kurs anerkannt werden:

  • Der Kurs V der SBWL Public und Nonprofit Management vertieft die Grundlagen der SBWL in spezifischen Policy Fields oder ausgewählten Themenfeldern im Bereich des Public oder NPO-Management. Inhaltlich gleichwertig wäre neben spezifischen Politikfeldern (z.B. Hochschulwesen, Gesundheitswesen etc.) auch eine länder- oder regionenspezifische Vertiefung (z.B. EU Governance) sowie eine Vertiefung zentraler Themen des Public oder NPO-Management wie Outcome Orientation, Citizen Participation oder Ethics. Die Lehrveranstaltung muss jedenfalls über die Inhalte der Kurse I und II der SBWL hinausgehen, und der Bezug zu relevanten Inhalten muss klar aus der Kursbeschreibung ersichtlich sein.

Alle anderen Kurse der SBWL (Kurs I, Kurs II, Kurs III und Kurs IV) werden nicht angerechnet und können ausnahmslos im Rahmen unseres Programms absolviert werden.

Prozedere: Wenn Sie für ein Auslandssemester nominiert wurden und Kurs V unserer SBWL im Rahmen Ihres Auslandsaufenthaltes absolvieren wollen, lassen Sie sich bitte unbedingt vor Antritt Ihres Auslandsaufenthaltes einen Vorab-Bescheid für die angestrebte Anerkennung ausstellen. Sämtliche Informationen dazu finden Sie auf den <link https: www.wu.ac.at studierende mein-studium bachelorguide anerkennung-von-pruefungen _blank>Seiten des Studienrechts.