Prüfungswoche
ACHTUNG: Prüfungsanmeldung nur auf LPIS vornehmen
Bitte nehmt eure Anmeldungen zu Prüfungen und Lehrveranstaltungen ausschließlich direkt über LPIS vor. Wenn ihr hierfür WU-fremde Softwares wie zum Beispiel "Studo" verwendet, kann nicht garantiert werden, dass Ihr tatsächlich zur Prüfung oder LV angemeldet seid! Wenn hier etwas nicht funktioniert, können wir hier leider keinen Support leisten und euch auch nicht nachmelden.
Anmeldungen zu Lehrveranstaltung & Prüfungen sollen daher ausschließlich direkt im LPIS vorgenommen werden!
Alle Informationen zu Online-Prüfungen findet ihr hier.
Tipps für die Prüfungswoche

Tipps für die Prüfungswoche
Lehrveranstaltungsprüfung
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (PI) und Vorlesungsübungen (VUE)
Prüfungspläne
Die Prüfungspläne beinhalten sowohl eine Gesamtübersicht von allen in der Prüfungswoche stattfindenden Prüfungen als auch eigene Prüfungspläne für die Studienpläne BA WISO 19/BA WIRE 16 und die neuen Studienpläne BA WISO 23/BA WIRE 23.
Die verschiedenen Pläne können mittels der im PDF oben befindlichen Buttons oder durch Scrollen aufgerufen werden.
Solltet ihr also mit eurem Studium ab Wintersemester 2023 begonnen oder auf die neuen Pläne gewechselt haben, ist für euch nur der Prüfungsplan BA WISO 23/BA WIRE 23 relevant. Wenn ihr euer Studium vor Wintersemester 2023/24 aufgenommen habt und nicht auf den neuen Plan umgestiegen seid, müsst ihr euch am Prüfungsplan BA WISO 19/BA WIRE 16 orientieren.
Prüfungspläne Sommersemester 2024
Prüfungswoche Semesterbeginn SoSe 24 Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungswoche Semestermitte SoSe 24 Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungswoche Semesterende SoSe 24 Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungspläne Wintersemester 2023/24
Prüfungswoche Semesterbeginn WiSe 23/24Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungswoche Semestermitte WiSe 23/24Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungswoche Semesterende WiSe 23/24Den Prüfungsplan finden Sie hier. | Prüfungsverantwortliche |
Prüfungsort und -zeit
Die Einteilung zu den konkreten Prüfungsorten erfolgt erst nach Ende der Anmeldefrist. Prüfungsort und -zeit können ab dem im Terminplaner angegebenen Datum über das LPIS (Lehrveranstaltungs-und Prüfungsinformationssystem) abgefragt werden.
Wichtiger Hinweis!
Schreiben Sie sich bitte genau auf, wo und wann Ihre Prüfungen stattfinden. Sollten Sie an einem falschen Prüfungsort sein, so ist die Ablegung der Prüfung nicht möglich.
No-Show
Treten Studierende ohne entsprechende Abmeldung nicht zu einer LVP-Prüfung an, so werden sie für einen Zeitraum von 10 Kalenderwochen ab dem Prüfungsdatum für die erneute Anmeldung zu eben dieser Prüfung gesperrt (No-Show). Sie verlieren keinen Antritt.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z.B. Arbeitgeberbestätigung, Arztbestätigung, Betreuungspflichten für Kinder unter 14 Jahren...) für das Nichterscheinen bei der Prüfung.
NEU: Die Abgabe des No-Show-Formulars und der Bestätigung des Grundes der Abwesenheit findet ausschließlich ONLINE statt.
Das Formular zum Ausfüllen und zum Anhängen Ihrer Bestätigung finden Sie hier.
"No-Show"-Bestätigungen können jeweils bis zum Beginn der Anmeldefrist für die darauffolgende Prüfungswoche hochgeladen werden (d.h. bis Montag, 14:00 Uhr, 2 Wochen vor Beginn der Prüfungswoche werden No-Show-Bestätigungen angenommen). Verspätet eingereichte Bestätigungen werden nicht berücksichtigt!
WICHTIGER HINWEIS: Gesonderte "No-Show Regelung" für LVP Bankvertrags- und Versicherungsrecht
Prüfungsantritte und -wiederholungen, kommissionelle Prüfungen
Beurteilungsfrist, Einsicht in Prüfungsunterlagen, Rechtsschutz bei Prüfungen
Erschleichung von Prüfungsleistungen
Wird einem/einer Studierenden die Erschleichung einer Prüfungsleistung (z.B. Schummeln während einer Prüfung, Einsatz unerlaubter Hilfsmittel) nachgewiesen, wird ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Die für nichtig erklärte Prüfung wird auf die Gesamtzahl der Prüfungsantritte angerechnet. Das Verfahren wird vom Bereich Studienrecht & Anerkennung geführt und gemeinsam mit dem Bereich Studiensupport abgewickelt. Die Abfassung einer Prüfung für eine andere Person führt ausnahmslos zu einer Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft. Das Verfassen einer Prüfung für eine andere Person ist mit Geldstrafe bis zu 25.000 Euro bedroht. Die Strafbarkeit erlischt durch Verjährung erst nach 30 Jahren. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie die aktuelle Prüfungsordnung, die Richtlinie VRL zur Abwicklung von Prüfungen und zu den Konsequenzen im Falle eines Fehlverhaltens und die Festlegung zur Durchführung von elektronischen Prüfungen.
Prüfungsstatistik
Hier finden Sie die aktuelle Prüfungsstatistik für alle Bachelor-Prüfungen, die im Rahmen der Großprüfungswochen abgehalten werden.
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte per eMail an die Mitarbeiter/innen der Prüfungsorganisation.