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Menschen mit Behinderungen - Überblick

Rechtliches

Ein Meilenstein war das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen der Vereinten Nationen (Behindertenrechtskonvention; UN-BRK), das 177 Staaten ratifiziert haben (Stand April 2018).

Die Behindertenrechtskonvention ist in Österreich seit dem Jahr 2008 in Kraft. Sie verpflichtet die Republik Österreich alle für Menschen mit Beeinträchtigungen notwendigen Rechte zu garantieren. Ein wichtiges Beispiel ist Barrierefreiheit, d.h. der Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, sowie öffentlichen Einrichtungen und Diensten. Wesentliche Entscheidungen in welche Leistungen und Produkte, welche Arten und Form der Barrierefreiheit investiert werden soll, bedürfen Daten zur Anzahl von betroffenen Menschen sowie der Art und dem Umfang ihres Unterstützungsbedarfs. Auf dieser Grundlage können politische Entscheidungen, in diesem wesentlichen sozial- und gesellschaftspolitischen Bereich, getroffen werden.

Datenlage

Die Datenlage ist leider trotz verstärkter Forschungsanstrengungen national und international wenig zufriedenstellend. Dies liegt unter anderem an einem heterogenen Verständnis was unter Beeinträchtigung fällt und welche Personen betroffen sind.

National

So wird im aktuellen Bericht der österreichischen Bundesregierung über die Lage der Menschen mit Beeinträchtigungen davon ausgegangen, dass jede fünfte Person in einem Privathaushalt von einer körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigung betroffen ist. Das entspricht rund 1,34 Millionen Menschen ab 15 Jahren (Baldaszti, 2016). Zusätzlich sind laut amtlicher Statistik 6.709 Personen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Statistik Austria, 2015) untergebracht.

Eigene Erhebungen des NPO-Kompetenzzentrums bei den österreichischen Bundesländern ergaben hingegen eine wesentlich größere Anzahl von 13.760 Personen oder 0,16% der Bevölkerung. Andere Statistiken sprechend von knapp 400.000 behinderten Personen, die einen Behindertenpass haben oder von etwa 100.000 Personen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen.

Die große Spannbreite ist durch die Art der Fragestellung bzw. die Anspruchsvoraussetzungen erklärbar. So wurde beispielsweise bei der Erhebung der Statistik Austria gefragt ob sich die Person im Alltagsleben durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die länger als ein halbes Jahr andauert, eingeschränkt fühlt. Erhöhte Familienbeihilfe steht hingegen nur Kindern zu, die eine erhebliche Behinderung vor Vollendung des 21. oder in Ausnahmen des 25. Lebensjahres eingetreten sind. Danach wird sie ohne Alterslimit gewährt.

Problematisch ist zudem, dass in der amtlichen Statistik Personen, die in Einrichtungen leben, nicht erfasst werden. Somit haben beispielsweise eine große Anzahl an Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen nicht die Chance an Lebensqualitätsbefragungen teilzunehmen. Gleiches gilt übrigens auch für Personen in Alten- und Pflegeheimen.

International

Die Erfassung von Daten über Menschen mit Behinderung ist nicht nur in Österreich schwierig. So existieren auch auf europäischer Ebene wenig valide vergleichbare Daten zu diesem Thema. Im Jahr 2012 wurde als die bisher einzige EU-weite auf diese Thematik spezialisierte Befragung der European Health and Social Integration Survey (EHSIS) durchgeführt. Da die Schaffung einer gemeinsamen Rechtsgrundlage für einen regelmäßig durchgeführten „Disability Survey“ scheiterte werden zukünftig lediglich einige Fragen des EHSIS in den alle 5 Jahre durchgeführten Europäischen Gesundheitssurvey (European Health Interview Survey – EHIS) integriert werden. In Österreich wird diese Befragung 2019 das nächste Mal durchgeführt.

Einige internationale Beispiele zeigen, dass die Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in speziellen Befragungen möglich ist. Hierzu zählen der Australian Survey of Disability, Ageing and Carers (SDAC), der Canadian Survey on Disability (CSD) oder der Life Opportunities Survey in Großbritannien (LOS). Im Jahr 2017 wurde auch in der Bunderepublik Deutschland eine umfassende Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung durchgeführt (Schröder et al 2017).

Alternde Gesellschaft

In den letzten Jahren hat das Thema Alter und Beeinträchtigung, insbesondere mit Bezug auf intellektuell beeinträchtigte Menschen, an Relevanz gewonnen. Viele intellktuell beeinträchtigte Menschen arbeiteten in Werkstätten und leben in Wohneinrichtungen, die keine Pflegeeinrichtungen sind. Nun kommt erstmals eine Generation in ein höheres Alter. Diese Menschen haben allerdings zum Teil abweichende Bedürfnisse in der Pflege und Betreuung als Menschen, die ihr Leben bis ins Alter ohne offensichtliche Beeinträchtigungen verbracht haben.

Inklusion

Weitere aktuelle Themen sind die Inklusion am Arbeitsplatz, in der Freizeit und die Barrierefreiheit. Letztere ist im Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung geregelt.

Im Wesentlichen sollen Menschen mit Behinderung den gleichen Zugang zu öffentlich angebotenen Leistungen haben wie Menschen ohne Beeinträchtigung. Angebote, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, müssen daher barrierefrei zugänglich und für Menschen mit Behinderung in der allgemein üblichen Weise, also ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, zugänglich und nutzbar sein. Nicht zuletzt fand das Thema Menschen mit Behinderung auch bei SozialunternehmerInnen Resonanz. Projekte wie Dialog im Dunklen, Discovering Hands oder Specialisterne zeigen eindrücklich, wie im Rahmen von marktorientierten Unternehmen das Thema der Inklusion aufgerollt und gesellschaftlicher Mehrwert geschaffen werden kann.

Das NPO-Kompetenzzentrum hat vielfältige Erfahrung mit dem Thema Beeinträchtigung und versteht sich als kompetenter Ansprechpartner. Wir führten in den vergangen Jahren mehrere partizipative Prozesse unter Beteiligung von sowohl intellektuell und mehrfach beeinträchtigten Personen als auch Personen mit Körper- und/oder Sinnesbeeinträchtigung durch.