Zugangs- und Benützungshinweise

Anfragen

Für Anfragen zu den unter Bestände aufgeführten Archivmaterialien wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihres Anliegens, Ihres Namens und Ihrer Adresse schriftlich oder telefonisch an das Universitätsarchiv. Je präziser Sie Ihre Fragestellung formulieren, desto spezifischer kann Ihr Anliegen bearbeitet werden.

Bei wissenschaftlichen Fragestellungen empfiehlt es sich, vor einer Anfrage ans Archiv die bereits publizierte Literatur zur Kenntnis genommen zu haben.

Bitte schicken Sie zusammen mit Ihrer Anfrage den ausgefüllten und unterschriebenen Benutzungsbogen per Mail oder per Post ans Universitätsarchiv.

Schutzfristen

Über Schutzfristen informiert Punkt 5.2.2. der Archivordnung.  

Öffnungszeiten

Das Universitätsarchiv ist für Interessierte nach Vereinbarung geöffnet.

Zugang

Der Zugang zum Archiv kann nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung erfolgen.

Vor Beginn der Arbeit im Leseraum ist ein Benutzungsbogen auszufüllen, beim ersten Besuch ist ein Lichtbildausweis vorzulegen.

Reproduktionen

Bei Bedarf und unter Berücksichtigung des Datenschutz- und Archivrechts können Sie nach Einholung der Zustimmung des Archivpersonals mit einem eigenen Apparat von Dokumenten Fotos anfertigen. Sofern der Erhaltungszustand von Dokumenten es zulässt und keine urheber- oder datenschutzrechtlichen Gründe entgegenstehen, bietet das Archiv darüber hinaus im Rahmen der personellen Kapazitäten die Möglichkeit, auf Bestellung Reproduktionen anzufertigen.

Nähere Informationen enhält Punkt 5.2.6. der Archivordnung.

Publikationen zu Beständen des Universitätsarchivs

Wenn Sie sich in Publikationen auf Bestände aus dem Universitätsarchiv stützen, sind Sie verpflichtet, in geeigneter Weise auf die Provenienz hinzuweisen. Siehe hierzu Punkt 5.2.4.11 der Archivordnung.

Das Universitätsarchiv freut sich über Belegexemplare, Dateien oder Internetlinks von Publikationen, die unter Verwendung seiner Bestände erstellt worden sind.

Kosten

Informationen über allfällige Kosten enthält die Richtlinie über Kostenersätze (Teil 6 der Archivordnung).

Benutzungsordnung

Die Benutzungsordnung stellt Teil 5 der Archivordnung dar.