Außenansicht des D3 Gebäudes

Diskussionsentwurf DiWpG

Hintergrund

"Digitale Assets" wie entmaterialisierte Kapitalmarktpapiere (zB digitale Aktien, Anleihen oder Fondsanteile) und Kryptowerte (zB Kryptowährungen wie Bitcoin, Stablecoins oder Utility Token) spielen am europäischen Markt eine immer größere Rolle. Nach mehreren Novellen verfügt das europäische Recht mittlerweile über einen vollständigen aufsichtsrechtlichen Rahmen für solche Werte. Die privatrechtliche Regelung obliegt jedoch dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten.

In mehreren Nachbarstaaten sind deshalb Regelungen in Kraft getreten, die eine vollständig digitale Begebung von Wertpapieren und anderen digitalen Werten mithilfe zentraler oder dezentraler elektronischer Register erlauben. Zu nennen sind unter anderem:

  • Deutschland: Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG)

  • Liechtenstein: Gesetz über Token und VT-Dienstleister (TVTG)

  • Schweiz: Registerwertrechte (Art 973d ff OR) 

In Österreich fehlt bislang eine vergleichbare privatrechtliche Grundlage.

Diskussionsentwurf

Im Rahmen eines Forschungsprojekts haben wir einen Diskussionsentwurf für ein "Gesetz über digitale Wertpapiere und digitale Werte (DiWpG)" erarbeitet, das eine klare privatrechtliche Rechtsgrundlage für digitale Vermögenswerte bieten soll.

Diskussionsentwurf DiWpG (Stand Juli 2025)
Diskussionsentwurf DiWpG (Stand Juli 2025)
Eckpunktepapier (Stand Juli 2025)
Eckpunktepapier (Stand Juli 2025)

Publikationen

Ebner/Aubrunner/Kalss
Diskussionsentwurf für ein Gesetz über digitale Wertpapiere und digitale Werte (Teil I)

Der Gesellschafter (GesRZ), Ausgabe 3/2025, 170
Linde Verlag

Der Beitrag stellt wesentliche Aspekte des Diskussionsentwurfs vor. Teil I gibt einen Überblick über den Entwurf und widmet sich dem Register, das als Grundlage für die Ausgabe der Werte dient. Teil II wird in Heft 4/2025 erscheinen.

Abrufbar via LinDa (Linde Datenbank)
Open Access

Wir freuen uns über Ihr Feedback zum Diskussionsentwurf!

Rückmeldungen von Marktteilnehmern sowie aus Wissenschaft und Rechtspraxis sind wichtig, um den Entwurf weiterzuentwickeln. Für Fragen und Anmerkungen stehen wir unter den unten genannten Kontaktdaten gerne persönlich zur Verfügung.

Korrespondenz