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Das Ausbildungskonzept im Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen

Im Studienplan für das Masterstudium Finanzwirtschaft und Rechnungswesen ist Steuerrecht mit dem Pflichtfach "Unternehmenssteuerrecht für F&R" vorgesehen.

Unternehmenssteuerrecht für Finanzwirtschaft & Rechnungswesen

In dieser Lehrveranstaltungen werden Themen des Unternehmens-, Konzern- und Bilanzsteuerrechts vertieft behandelt. Die Inhalte werden anhand von Fallbeispielen erörtert. Das Skriptum mit den Fallbeispielen ist im Sekretariat des Instituts erhältlich und kann auch von der Homepage heruntergeladen werden.

Die Studierenden sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage:

  • Komplexe Fälle des Unternehmenssteuerrechts unter Berücksichtigung der Verbindung von Unternehmens- und Steuerrecht zu lösen.

  • Die aus finanzwirtschaftlicher Sicht relevanten steuerrechtlichen Problemstellungen für Unternehmen zu analysieren und somit die unterschiedlichen Auffassungen zu den Kernfragen des Unternehmens-, Konzern- und Bilanzsteuerrechts nachzuvollziehen und eigenständig zu beurteilen.

Die Lehrveranstaltung setzt grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts - zumindest dem Niveau des "Grundkurs Steuerrecht" entsprechend - voraus. Für die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung werden mindestens 31 von 60 zu erreichenden Punkten benötigt. Die Punkte verteilen sich auf die laufende Mitarbeit und die Endklausur. Neben den insgesamt notwendigen 51 Punkten muss auch die Endklausur für sich genommen positiv sein (mind. 27 Punkte). Die Leistungsbeurteilung setzt sich somit aus den folgenden Punkten zusammen:

1. Mitarbeit (max. 7 Punkte)

Pro Einheit kann maximal 1 Mitarbeitspunkt erreicht werden.

2. Klausur (max. 53 Punkte)

Die Klausur umfasst den gesamten Stoff der Lehrveranstaltung. Die Dauer der Klausur beträgt 90 Minuten.

Folgender Notenschlüssel gilt für diese Lehrveranstaltung:

54 – 60: Sehr Gut
47 – 53: Gut
39 – 46: Befriedigend
31 – 38: Genügend
0 – 30:   Nicht Genügend