Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Einstieg/Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Komplementärfach Recht der Wirtschaft WS 2025/26

Das Komplementärfach kann nur im neuen Studienplan 2023 gewählt werden.

Wann und Wo muss ich mich bewerben?Die Anmeldung ist vom 28.08.2025 bis 07.09.2025 via LPIS für die LV 1919 - Einstieg für Spezialisierung/Komplementärfach: Recht der Wirtschaft geöffnet. Die Anmeldung ist unbedingt erforderlich, um am weiteren Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können.
Aufnahmeberechtigt sind?Alle Studierenden, die neben den generellen Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Spezialisierung (die allgemein gültigen Zulassungsregelungen lt. Ihrem Studienplan), auch die LVP Wirtschaftsprivatrecht erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie erfolgt die Aufnahme?Die Aufnahme erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip, somit nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
 
Wann und Wie erfahre ich über die Aufnahme in das Komplementärfach?Die Studierenden erfahren bis spätestens 15.09.2025, ob Ihnen ein Platz im Komplementärfach zugewiesen wurde. Die Anmeldung für Kurs I (PI 2115: Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts) im Anmeldezeitraum (18.09.2025 bis 21.09.2025) ist für die endgültige Aufnahme in das Komplementärfach notwendig.

Bei Fragen zum Einstieg in das Komplementärfach wenden Sie sich bitte an

arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at