Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Einstieg/Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Komplementärfach Recht der Wirtschaft WS 26/27

Das Komplementärfach kann nur im neuen Studienplan 2023 gewählt werden.

Wann und Wo muss ich mich bewerben? Die Anmeldung ist vom 27.08.2026 bis 04.09.2026 via @myWU für die LV 1598- Einstieg für Spezialisierung/Komplementärfach: Recht der Wirtschaft geöffnet. Die Anmeldung ist unbedingt erforderlich, um am weiteren Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können.
Aufnahmeberechtigt sind?Alle Studierenden, die neben den generellen Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Spezialisierung 20 ECTS vom CBK inkl. JUB, Mathematik und Statistik haben. Bei großem Andrang werden jene Studierenden bevorzugt, die Wirtschaftsprivatrecht erfolgreich abgeschlossen haben. 
Wie erfolgt die Aufnahme?Die Aufnahme erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip, somit nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
 
Wann und Wie erfahre ich über die Aufnahme in das Komplementärfach?Die Studierenden erfahren am 14.09.2026 ob Ihnen ein Platz im Komplementärfach zugewiesen wurde. Die Anmeldung zu Kurs I und/oder Kurs II innerhalb der ersten Anmeldephase ist verpflichtend und für die endgültige Aufnahme ins Komplementärfach erforderlich, damit Sie Ihren Platz nicht verlieren.                                                 Wichtiger Hinweis: Ein Wartelistenplatz ist keine aktive Anmeldung; Sie verlieren Ihren Platz, wenn Sie keine aktive Anmeldung haben.

Bei Fragen zum Einstieg in das Komplementärfach wenden Sie sich bitte an

arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at