Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Einstieg/Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Komplementärfach Recht der Wirtschaft SS 2026

Das Komplementärfach kann nur im neuen Studienplan 2023 gewählt werden.

Wann und Wo muss ich mich bewerben?  Die Anmeldung ist vom 29.01.2026 bis 08.02.2026 via @myWU für die LV 5704- Einstieg für Spezialisierung/Komplementärfach: Recht der Wirtschaft geöffnet. Die Anmeldung ist unbedingt erforderlich, um am weiteren Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können.
Aufnahmeberechtigt sind?Alle Studierenden, die neben den generellen Voraussetzungen zur Aufnahme in eine Spezialisierung (die allgemein gültigen Zulassungsregelungen lt. Ihrem Studienplan), auch die LVP Wirtschaftsprivatrecht erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie erfolgt die Aufnahme?Die Aufnahme erfolgt nach dem „First-Come-First-Served“-Prinzip, somit nach dem Zeitpunkt der Anmeldung.
 
Wann und Wie erfahre ich über die Aufnahme in das Komplementärfach?Die Studierenden erfahren bis spätestens 16.02.2026, ob Ihnen ein Platz im Komplementärfach zugewiesen wurde.Die Anmeldung für Kurs I (PI 4263: Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts) im Anmeldezeitraum ist für die endgültige Aufnahme in das Komplementärfach ausschlaggebend.

Bei Fragen zum Einstieg in das Komplementärfach wenden Sie sich bitte an

arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at