Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Über das Institut

Das Institut wurde 1966 als Institut für Sozialrecht an der damaligen Hochschule für Welthandel errichtet. Sein erster Leiter war der ordentliche Hochschulprofessor Dr. Albert Nowak.

Zu seinem Nachfolger wurde 1983 o.Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier bestellt, der dem Institut eine starke Ausrichtung im europäischen Arbeitsrecht gab. Unter seiner Leitung erhielt das Institut auch die jetzige Bezeichnung als Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Mit Wirksamkeit von 1.9.2012 übernahm o.Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold die Leitung des Institutes, welches sämtliche Bereiche des österreichischen und europäischen Arbeitsrechts und Sozialrechts in Forschung und Lehre betreut.

Mit 1.3.2020 wurde Univ.-Prof. Dr. Susanne Auer-Mayer an das Institut berufen und ergänzt seither die bestehenden Schwerpunkte durch Forschung und Lehre zu den Auswirkungen der Digitalisierung auf das Arbeitsrecht und Sozialrecht. Seit 1.1.2022 hat sie die Leitung des Instituts inne.

Mit 1.10.2023 wurde Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl als Nachfolger von Prof. Marhold an das Institut berufen.