Die Außenansicht der Glasfront des LC Gebäudes

Bachelorarbeit

Wer kann bei uns eine Bachelorarbeit schreiben?

Grundsätzlich sind alle Studierenden des Bachelorstudiums WiRe und des Wahl - oder Komplementärfachc aus WiSo eingeladen, ihre Bachelorarbeit am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht zu verfassen. Nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungskapazitäten erhalten jedoch jene Studierenden eine Betreuung, welche die folgenden Kriterien erfüllen:

Bachelorstudium WiRe 

  1. Abschluss des CBK

  2. Abschluss der Lehrveranstaltungen "Arbeitsrecht" sowie "Grundzüge des Sozialrechts"

  3. Abschluss der Lehrveranstaltung "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht

  4. Abgeschlossene FACHPRÜFUNG "Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren" (schriftlich und mündlich)

  5. Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage. 

  6.  

Bachelorstudium WiSo (Wahl - und Komplementärfach Arbeits- und Sozialrecht)

  • Abschluss des CBK

  • Abschluss der Lehrveranstaltung "Wahlfach Kurs Arbeitsrecht" oder "Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts"

  • Abschluss der Lehrveranstaltung "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht

  • "Wirtschaftsprivatrecht I (WPR I)" und "Wirtschaftsprivatrecht II (WPR II)"

  • Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage.

Themenfindung und Erstkontakt

Wenn Sie sich für eine Bachelorarbeit am Institut interessieren und die formalen Voraussetzungen erfüllen, senden Sie Ihre Bewerbung zum jeweiligen Termin rechtzeitig an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at

Mögliche Themen für eine Bachelorarbeit orientieren sich grundsätzlich an den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • Etwa zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Themenvorschlägen. Diese Themen stehen meist in engem Bezug zu den persönlichen Forschungsinteressen der einzelnen Mitarbeiter*innen am Institut oder ergeben sich aus Praxiskooperationen.

  • Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich auch frei, eigene Themenvorschläge einzubringen. Dies erhöht die Chancen bei der Zuteilung. Da wir unsere Betreuung jedoch sehr ernst nehmen, ist ein expliziter Bezug zu unseren aktuellen Forschungs- und Lehrinhalten wichtig. Der/die Institutsmitarbeiter*in mit dem engsten Bezug zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Thema entscheidet je nach verfügbarer Kapazität über eine Betreuungszusage.

  • Es empfiehlt sich - zusätzlich zu einem eigenen Themenvorschlag - auch immer Präferenzen der vorgegebenen Themen anzugeben.

Deadline für Abgabe der Bewerbungen für das WS 2025/26 ist Dienstag, 09.09.2025

(Vergabe: 1x pro Semester)

Anmeldeformular

  1. Festsetzung der Arbeitszeit mittels Schichtplan (Form, Inhalte, Vereinbarung)

  2. Kündigungsanfechtung ohne Betrieb im Inland?

  3. Berücksichtigung ausländischer Kindererziehungszeiten in der Pensionsversicherung

  4. Pauschalentgelt und Elternteilzeit

  5. Erkrankung während Zeitausgleichs

  6. Aufteilung der BR-Kompetenzen bei AN, die mehreren Betrieben angehören

  7. Abgrenzung von Entgelt und Aufwandersatz - Speziell bei steuer-/beitragsfreien Diäten

  8. Beharrlichkeit der Pflichtverletzung im Entlassungsrecht

  9. Neutrale Sphäre und Entgeltfortzahlung

  10. Zielerreichungsprämie ohne Zielerreichung

  11. Vorstandsmitglieder als Arbeitnehmer

  12. Virtuelle Arbeitskräfteüberlassung in Drittstaaten (VwGH Ro 2024/11/0002)

  13. Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltes bei der Haftung von Gewerkschaften für rechtswidrige Streiks (Ausgangspunkt: BAG 1 AZR 160/14)

  14. Arbeitskräfteüberlassung und Streik

  15. Kollektivvertragliche Friedenspflicht

  16. (KA-)AZG als Schutzgesetz bei Schäden Dritter?

  17. Die Umgehung von Betriebsübergangsrecht (8 ObA 87/23m)

  18. Meldepflichten bei längeren Krankheiten, insb OGH 10 ObS 36/25d

  19. „Betriebs- oder unternehmenseigene“ Wohlfahrtseinrichtungen, insb OGH 8 ObA 14/25d

  20. Vertragliche Einschränkung der Kündigungsfeiheit

  21. Die Begründungspflicht bei Kündigungen

  22. Der Wegunfall im Unfallversicherungsrecht bei Verwendung von „Trendsportgeräten“ (etwa E-Scooter)

  23. Unzulässige Zuwendungen des Betriebsinhabers an das Betriebsratsmitglied

  24. Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen und Unfallversicherungsschutz

  25. Materieller und immaterieller Schadenersatz im nationalen Gleichbehandlungsrecht und im Unionsrecht - Aufarbeitung der Rechtsprechung in Österreich und Deutschland 

  26. Angemessene Strafen bei Verletzung arbeitsrechtlicher EU-Richtlinien

  27.  

Hier finden Sie eine Übersicht aller laufenden und bereits abgeschlossenen Arbeiten.

 

Betreuungszusage/Bearbeitung des Themas

Diese gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Betreuungszusage, d.h. Sie müssen in diesem Zeitraum Ihre Arbeit fertigstellen.

Während der Bearbeitung des Themas bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer*m Betreuer*in und vereinbaren Besprechungstermine.

Für Ihre Betreuung ist der Leitfaden für Bachelorarbeiten des Instituts zu beachten. Abweichungen vom Leitfaden können im Zuge der Betreuungszusage festgelegt werden.

Leitfaden für Bachelorarbeiten

Umfang und Formatierung

Die Arbeit umfasst das Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, den Textteil und am Ende ein Literatur- und Judikaturverzeichnis. Zusätzlich ist der Arbei ein Hilfsmittelverzeichnis anzuschließen (siehe unten). Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht notwendig, außer Sie verwenden Abkürzungen, die nicht üblich sind. Die Bachelorarbeit umfasst mindestens 70.000 Zeichen (≈ ca 30 Seiten) inklusive Fußnoten und Leerzeichen, aber abzüglich aller Verzeichnisse und des Deckblatts (also „reiner Text“) DIN A4.

Die Formatierung

  • des Textes sollte 12pkt, 1,5-zeilig sein

  • Fußnoten 10pkt, einzeilig

  • Blocksatz

  • Seitenrand hat 2,5 cm (an allen Seiten) zu betragen.

Nutzung von Hilfmitteln

Selbstverständlich müssen Sie Ihre Arbeit eigenständig erstellen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass sämtliche Abschlussarbeiten einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen werden und dass jede Abschlussarbeit verpflichtend ein Verzeichnis der Hilfsmittel zu enthalten hat, die bei der Erstellung der Arbeit verwendet wurden. In diesem Verzeichnis sind insbesondere KI-basierte Software, Applikationen und weitere Hilfsmittel anzuführen, falls diese bei der Erstellung der Arbeit zum Einsatz kamen (zB DeepL, ChatGPT, Copilot, Gemini, Anyword, Claude und ähnliche Anwendungen). Im Hilfsmittelverzeichnis ist anzugeben, welche Hilfsmittel für welchen Anwendungszweck verwendet wurden und welche konkreten Teile der Arbeit davon betroffen sind. Werden KI-generierte Texte (zB Zusammenfassungen von Judikatur) in die Arbeit übernommen, so ist dies zudem an den konkret betroffenen Stellen mit einem Zitat zu belegen. Werden bei Abschlussarbeiten entsprechende Nachweise unterlassen, liegt ein Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vor. Darüber hinaus fehlt es bei Übernahme fremder (auch KI-generierter) Texte regelmäßig an der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung.

Hilfsmittelverzeichnis

Abgabe und Beurteilung der Bachelorarbeit

Die Entscheidung darüber, wann die Arbeit abgeschlossen ist, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Sie werden sich aber auch diesbezüglich mit Ihrer/m Betreuer/in abstimmen. Die Abgabe Ihrer fertigen Bachelorarbeit erfolgt per

  • Upload auf my@WU (Plagiats-Check), sowie per E-Mail inklusive dem ausgefüllten Hilfsmittelverzeichnis an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer und an das Sekretariat arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at

  • in der Regel werden Sie einen Besprechungstermin mit Ihrem*r Betreuer*in vereinbaren, sofern dieser nicht bereits parallel zur Abgabe stattgefunden hat. 

Ab diesem Zeitpunkt beurteilen wir Ihre Arbeit innerhalb von max. 4 Wochen. Im Normalfall dauert die Beurteilung an unserem Institut jedoch kürzer.

Bitte beachten Sie auch, dass die Prüfungsabteilung nach der Beurteilung Ihrer Arbeit meist noch einige Wochen für die Ausstellung Ihres Zeugnisses benötigt.

Bei allgemeinen Fragen zu Bachelorarbeiten am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, wenden Sie sich bitte an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at

Wichtige Informationen zu Bachelorarbeiten