Bachelorarbeit
Wer kann bei uns eine Bachelorarbeit schreiben?
Grundsätzlich sind alle Studierenden des Bachelorstudiums WiRe und des Wahl - oder Komplementärfachc aus WiSo eingeladen, ihre Bachelorarbeit am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht zu verfassen. Nach Maßgabe der verfügbaren Betreuungskapazitäten erhalten jedoch jene Studierenden eine Betreuung, welche die folgenden Kriterien erfüllen:
Bachelorstudium WiRe
Abschluss des CBK
Abschluss der Lehrveranstaltungen "Arbeitsrecht" sowie "Grundzüge des Sozialrechts"
Abschluss der Lehrveranstaltung "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht
Abgeschlossene FACHPRÜFUNG "Zivilrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren" (schriftlich und mündlich)
Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage.
Bachelorstudium WiSo (Wahl - und Komplementärfach Arbeits- und Sozialrecht)
Abschluss des CBK
Abschluss der Lehrveranstaltung "Wahlfach Kurs Arbeitsrecht" oder "Grundlagen des Arbeits- und Sozialrechts"
Abschluss der Lehrveranstaltung "Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens" vorzugsweise am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht oder am Department Privatrecht
"Wirtschaftsprivatrecht I (WPR I)" und "Wirtschaftsprivatrecht II (WPR II)"
Grundlage für die Entscheidung über eine allfällige Betreuung ist ebenfalls Ihr bisheriger Studienerfolg v.a. in den arbeits- und sozialrechtlichen Lehrveranstaltungen. Im positiven Falle erhalten Sie eine definitive Betreuungszusage.
Themenfindung und Erstkontakt
Wenn Sie sich für eine Bachelorarbeit am Institut interessieren und die formalen Voraussetzungen erfüllen, senden Sie Ihre Bewerbung zum jeweiligen Termin rechtzeitig an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
Mögliche Themen für eine Bachelorarbeit orientieren sich grundsätzlich an den Forschungsschwerpunkten des Instituts. Dabei stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
Etwa zwei Wochen vor der Bewerbungsfrist finden Sie eine Liste von aktuell ausgeschriebenen Themenvorschlägen. Diese Themen stehen meist in engem Bezug zu den persönlichen Forschungsinteressen der einzelnen Mitarbeiter*innen am Institut oder ergeben sich aus Praxiskooperationen.
Darüber hinaus steht es Ihnen natürlich auch frei, eigene Themenvorschläge einzubringen. Dies erhöht die Chancen bei der Zuteilung. Da wir unsere Betreuung jedoch sehr ernst nehmen, ist ein expliziter Bezug zu unseren aktuellen Forschungs- und Lehrinhalten wichtig. Der/die Institutsmitarbeiter*in mit dem engsten Bezug zu dem von Ihnen vorgeschlagenen Thema entscheidet je nach verfügbarer Kapazität über eine Betreuungszusage.
Es empfiehlt sich - zusätzlich zu einem eigenen Themenvorschlag - auch immer Präferenzen der vorgegebenen Themen anzugeben.
Deadline für Abgabe der Bewerbungen für das WS 2025/26 ist Dienstag, 09.09.2025
(Vergabe: 1x pro Semester)
Anmeldeformular
Hier finden Sie eine Übersicht aller laufenden und bereits abgeschlossenen Arbeiten.
Betreuungszusage/Bearbeitung des Themas
Diese gilt für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Betreuungszusage, d.h. Sie müssen in diesem Zeitraum Ihre Arbeit fertigstellen.
Während der Bearbeitung des Themas bleiben Sie in Kontakt mit Ihrer*m Betreuer*in und vereinbaren Besprechungstermine.
Für Ihre Betreuung ist der Leitfaden für Bachelorarbeiten des Instituts zu beachten. Abweichungen vom Leitfaden können im Zuge der Betreuungszusage festgelegt werden.
Umfang und Formatierung
Die Arbeit umfasst das Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, den Textteil und am Ende ein Literatur- und Judikaturverzeichnis. Zusätzlich ist der Arbei ein Hilfsmittelverzeichnis anzuschließen (siehe unten). Ein Abkürzungsverzeichnis ist nicht notwendig, außer Sie verwenden Abkürzungen, die nicht üblich sind. Die Bachelorarbeit umfasst mindestens 70.000 Zeichen (≈ ca 30 Seiten) inklusive Fußnoten und Leerzeichen, aber abzüglich aller Verzeichnisse und des Deckblatts (also „reiner Text“) DIN A4.
Die Formatierung
des Textes sollte 12pkt, 1,5-zeilig sein
Fußnoten 10pkt, einzeilig
Blocksatz
Seitenrand hat 2,5 cm (an allen Seiten) zu betragen.
Leitfaden Hilfmittelverzeichnis
Selbstverständlich müssen Sie Ihre Arbeit eigenständig erstellen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass sämtliche Abschlussarbeiten einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen werden und dass jede Abschlussarbeit verpflichtend ein Verzeichnis der Hilfsmittel zu enthalten hat, die bei der Erstellung der Arbeit verwendet wurden. In diesem Verzeichnis sind insbesondere KI-basierte Software, Applikationen und weitere Hilfsmittel anzuführen, falls diese bei der Erstellung der Arbeit zum Einsatz kamen (zB DeepL, ChatGPT, Copilot, Gemini, Anyword, Claude und ähnliche Anwendungen). Im Hilfsmittelverzeichnis ist anzugeben, welche Hilfsmittel für welchen Anwendungszweck verwendet wurden und welche konkreten Teile der Arbeit davon betroffen sind. Werden KI-generierte Texte (zB Zusammenfassungen von Judikatur) in die Arbeit übernommen, so ist dies zudem an den konkret betroffenen Stellen mit einem Zitat zu belegen. Werden bei Abschlussarbeiten entsprechende Nachweise unterlassen, liegt ein Vortäuschen wissenschaftlicher Leistungen vor. Darüber hinaus fehlt es bei Übernahme fremder (auch KI-generierter) Texte regelmäßig an der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung.
Hilfsmittelverzeichnis
Abgabe und Beurteilung der Bachelorarbeit
Die Entscheidung darüber, wann die Arbeit abgeschlossen ist, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Sie werden sich aber auch diesbezüglich mit Ihrer/m Betreuer/in abstimmen. Die Abgabe Ihrer fertigen Bachelorarbeit erfolgt per
Upload auf my@WU (Plagiats-Check), sowie per E-Mail inklusive dem ausgefüllten Hilfsmittelverzeichnis an die jeweilige Betreuerin/den jeweiligen Betreuer und an das Sekretariat arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at
in der Regel werden Sie einen Besprechungstermin mit Ihrem*r Betreuer*in vereinbaren, sofern dieser nicht bereits parallel zur Abgabe stattgefunden hat.
Ab diesem Zeitpunkt beurteilen wir Ihre Arbeit innerhalb von max. 4 Wochen. Im Normalfall dauert die Beurteilung an unserem Institut jedoch kürzer.
Bitte beachten Sie auch, dass die Prüfungsabteilung nach der Beurteilung Ihrer Arbeit meist noch einige Wochen für die Ausstellung Ihres Zeugnisses benötigt.
Bei allgemeinen Fragen zu Bachelorarbeiten am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, wenden Sie sich bitte an arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at |
Wichtige Informationen zu Bachelorarbeiten
Standards rechtswissenschaftlichen Arbeitens und Zitierens
Bachelor - Leitfaden