Seitlicher Blick auf das D4 Gebäude.

Gabriel Felbermayr via Die Presse - Der ökonomische Blick

17/02/2022

Deutschland hat ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKG) eingeführt. Die geplante EU-Gesetzgebung ist strukturell ähnlich, aber weitreichender.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKG) verpflichtet Unternehmen ab einer bestimmten Größe dazu zu kontrollieren, ob ausländische Zulieferer, mit denen sie zusammen arbeiten, bestimmte Standards wie z.B. Menschenrechte oder Umgang mit der Umwelt, einhalten. Wenn Unternehmen die Überwachung nicht durchführen, müssen diese mit Geldstrafen rechnen. ...

nachzulesen in "Die Presse - Der ökonomische Blick" vom 14. Februar 2022

Foto Gabriel Felbermayr ©WIFO/Alexander Müller

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