Institute for Accounting & Auditing

Aufnahmeverfahren

In die SBWL Rechnungslegung und Steuerlehre werden pro Semester 120 Studierende aufgenommen. Die Aufnahme erfolgt sowohl über einen Waiver als auch über einen Einstiegstest, welcher am Ende der Sommerferien (Termin für eine Aufnahme im Wintersemester) bzw in den Semesterferien (Termin für eine Aufnahme im Sommersemester) stattfindet.

Für die SBWL-Aufnahme im Sommersemester 2024 können sich Studierende von 01.02.2024 14:00 Uhr bis 04.02.2024 23:59 Uhr über LPIS (4778, "Einstieg in die SBWL: Rechnungslegung und Steuerlehre") anmelden. Die Anmeldung zum Aufnahmeverfahren ist zwingend erforderlich, andernfalls ist eine Teilnahme am Einstiegstest bzw. eine Aufnahme über den Waiver nicht möglich. Eine Aufnahme in die SBWL ohne Teilnahme am Aufnahmeverfahren ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass Studierende sowohl bei Aufnahme durch den Waiver als auch durch den Einstiegstest eine Benachrichtigung per E-Mail erhalten. Der SBWL-Platz muss dann innerhalb der per E-Mail mitgeteilten Frist bestätigt werden!
Für aufgenommene Studierende ist die Teilnahme am Kick Off und der ersten regulären Einheit von Kurs I verpflichtend.Im Sommersemester 2024 findet die erste Einheit von Kurs I am Montag, 04.03.2024 statt, der Kick-Off findet bei unserem Praxispartner PwC am Dienstag, 05.03.2024, um 17:00 Uhr, statt.

Antworten zu häufig gestellte Fragen zum Aufnahmeverfahren finden Sie in unseren FAQ. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

a) Waiver

Studierende mit sehr gutem Studienerfolg (Notenschnitt aus AMC I und II von maximal 1,5, bzw. im Studienplan BAWISO 23 Note "sehr gut" oder "gut" für die LV „Jahresabschluss und Unternehmensberichte“) sind vom Einstiegstest freigestellt und müssen sich lediglich während des Anmeldezeitraums für die SBWL Rechnungslegung und Steuerlehre registrieren. Übersteigen die Anmeldungen die verfügbare Kapazität der SBWL, kann der Waiver strenger formuliert (Notenschnitt 1,0) oder eine ergänzende Regelung vorgesehen werden.

Für Studierende, die über den Waiver aufgenommen werden, ist unbedingt erforderlich, das für die SBWL nötige Basiswissen (entspricht der Literatur für den Einstiegstest) im Selbststudium nachzulernen, da die Kurse auf diesen Grundlagen aufbauen. Der vorherige Besuch der LV "Einführung in das Steuerrecht" wird dringend empfohlen.

Studierende, die die Waiver-Kriterien erfüllen, erhalten nach Abschluss der Anmeldefrist per E-Mail eine Bestätigung über die Freistellung vom Einstiegstest.

b) Einstiegstest

Die restlichen Plätze werden über einen Einstiegstest vergeben. Die Reihung erfolgt nach der Gesamtpunkteanzahl in beiden Teilen des Tests. Es gibt keine Mindestpunkteanzahl pro Teil, allerdings müssen mindestens 50 % der Gesamtpunkte (= 30 Punkte) erreicht werden, um für einen Platz berücksichtigt zu werden.

Der Einstiegstest besteht aus zwei Teilen:

1. TeilRechnungslegung30 Punkte
2. TeilSteuerlehre30 Punkte
Der Einstiegstest für das Sommersemester 2024 findet am 12. Februar 2024 um 15:30 Uhr statt (Präsenzmodus). Es gibt keine Ersatztermine.
EinstiegstestLiteraturPrüfungsstoff
1. Teil:
Rechnungslegung
(30 Punkte)
Kreilinger/Petutschnig/Schallmeiner, Externe Unternehmensrechnung – Skriptum zur Lehrveranstaltung Accounting and Management Control II (AMC II) (jeweils die aktuelle Auflage)alle Kapitel
2. Teil:
Steuerlehre
(30 Punkte)
Kofler/Lang/Rust/Schuch/Spies/Staringer, Einführung in das Steuerrecht (jeweils die aktuelle Auflage)Module 1 - 5

Die Verwendung eines Kodex "Steuergesetze" bzw. "Studienausgabe Steuergesetze" ist erlaubt (unkommentiert und gebunden!). Wir empfehlen die aktuellste Auflage des jeweiligen Kodex.

Studierende, die am Einstiegstest teilnehmen müssen, werden ebenfalls nach Abschluss der Anmeldefrist per E-Mail benachrichtigt und über die Hörsaaleinteilung informiert.