Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Die Evaluierung des Freiwilligen Sozialjahrs und des Freiwilligen Umweltschutzjahres erfolgreich abgeschlossen!

25. Februar 2016

Im März 2012 wurde das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FreiwG) im Bundesgesetzblatt I Nr. 17/2012 veröffentlicht, mit 1. Juni 2012 ist es in Kraft getreten. Damit wurden die Rahmenbedingungen für formelle freiwillige Tätigkeiten allgemein und die besonderen Formen des freiwilligen Engagements geregelt. Zu den besonderen Formen zählen das Freiwillige Sozialjahr, der Gedenkdienst und der Friedens- und Sozialdienst außerhalb des Zivildienstes im Ausland sowie das Freiwillige Umweltschutzjahr.

Diese freiwilligen Jahre beruhen auf zwei Säulen: zum einen sind sie als Bildungs- und Berufsorientierung konzipiert, zum anderen sind sie eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dienen somit dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung. Die Teilnehmenden lernen die Tätigkeiten der jeweiligen Einsatzstelle unmittelbar kennen und können sich bei der Durchführung von unterstützenden Tätigkeiten praktische Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen.

Seit Inkrafttreten des Freiwilligengesetzes 2012 haben bislang (Stand Sommer 2015) rund 1.800 Jugendliche das FSJ und 85 Jugendliche das FUJ absolviert. Im Rahmen der Evaluierung wurden fünf der derzeit sechs beteiligten Trägerorganisationen, die rund 640 Einsatzstellen sowie die TeilnehmerInnen befragt.

Ziel der Studie war die Evaluierung des Freiwilligen Sozialjahrs und des Freiwilligen Umweltschutzjahres vor dem Hintergrund des Freiwilligengesetzes.

Zur Studie "Evaluierung des Freiwilligen Sozialjahrs und des Freiwilligen Umweltschutzjahres" (2015) von Eva More-Hollerweger, Katrin Hora und Günther Kainz 

zurück zur Übersicht