Außenansicht des D2 Gebäudes

Constitutional framework for the use of urban development contracts

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Forschungsfeld: Urbane Transformationsprozesse zur Nachhaltigkeit aus der Perspektive von Recht und Governance

Die integrierte und qualitätsvolle planerische Entwicklung von Städten und Stadtteilen trägt wesentlich zur Lebensqualität und zum Klimaschutz bei. Gerade eine Stadt wie Wien, die als Smart City auf Lebensqualität, Ressourcenschonung und Innovation setzt und deren Bevölkerung – und mit ihr der Bedarf an Wohnen, Arbeit und Mobilität – wächst, hat hier in der Stadtentwicklung stetig große Herausforderungen zu bewältigen. Städtebauliche Verträge stellen dabei ein flexibles Instrument dar, um die vielfältigen Ziele einer zukunftsorientierten Stadtplanung zu realisieren. Die Möglichkeit, dass Städte mit Grundeigentümer*innen bzw. Projektwerber*innen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung Raumordnungsverträge abschließen – in Wien werden diese als städtebauliche Verträge bezeichnet – ist mittlerweile in sämtlichen Bundesländern gesetzlich verankert. Im Einzelnen unterscheiden sich Einsatz und Praxis dieses Raumordnungsinstruments in den Städten jedoch von Bundesland zu Bundesland deutlich. Vielfach sind die Anwendungsmöglichkeiten städtebaulicher Verträge mit Unklarheiten behaftet. Dies ist nicht zuletzt auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Gestaltung der Salzburger Vertragsraumordnung im Jahr 1999 zurückzuführen. Im Jahr 2024 wurde eine Verfassungsnovelle erlassen, die die Vertragsraumordnung verfassungsrechtlich „absichern“ soll. Das Projekt widmet sich einer Untersuchung der verfassungsrechtlichen Problemlagen und der durch die Verfassungsnovelle geänderten Rahmenbedingungen für den Einsatz städtebaulicher Verträge.

Projektleitung: Univ.-Doz. Dr. Stefan Mayr, LL.M.