Das D2 Gebäude von innen.

Masterarbeiten

Die Masterarbeit soll dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Betreuung von Masterarbeiten setzt die Bereitschaft voraus, eine Arbeit zu verfassen, die diesem Anforderungsprofil genügt. Die Betreuer von Masterarbeiten werden Ihnen soweit wie möglich intensive Unterstützung anbieten, das Verfassen einer Masterarbeit erfordert aber auch großes Engagement von Seiten der Bearbeiterin oder des Bearbeiters. Dieses Engagement zeigen Sie auch dadurch, dass Sie sich selbst bereits Gedanken über ein mögliches Thema Ihrer Arbeit gemacht haben und nach einem ersten Treffen mit dem Betreuer innerhalb einer zu vereinbarenden Frist ein inhaltliches Konzept für Ihre Arbeit vorlegen. Danach wird endgültig über die Betreuung der Arbeit entschieden.

Um auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts oder Strafprozessrechts eine Masterarbeit verfassen zu können, sind grundlegende Kenntnisse des Strafrechts und/oder des Strafprozessrechts (abhängig vom Thema) und besonderes Interesse an der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen des Straf- und Strafprozessrechts unbedingt erforderlich. Daher werden Ihre bisherigen Leistungen im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts bei der Auswahl mitberücksichtigt.

Für alle Arbeiten gilt, dass sie formal den Anforderungen an eine rechtswissenschaftliche Arbeit genügen und den Regeln über eine gute wissenschaftliche Praxis entsprechen müssen. Sie erfordern ein korrektes und sorgfältiges Recherchieren und Zitieren. Was Formalanforderungen anlangt, wird auf die Lehrveranstaltung Rechtswissenschaftliches Arbeiten verwiesen, deren Absolvierung notwendige Voraussetzung für die Betreuung von akademischen Arbeiten ist.

Ausschreibung Sommersemester 2024

Bewerbungsende: 24.03.2024