Außenansicht des D2 Gebäudes

Rechtliche Rahmenbedingungen für Rekommunalisierungen in Österreich

Forschungsfeld: Städte im Spannungsfeld von Europäischer Integration und Globalisierung

In den letzten Jahren wurde in vielen Bereichen der Daseinsvorsorge ein zunehmender Trend zur Rekommunalisierung konstatiert und dieser Befund mit prominenten Beispielen – etwa der Rekommunalisierung der Wasserversorgung in Paris, Grenoble, Berlin, Potsdam oder Budapest – untermauert. Rekommunalisierungen bieten eine Möglichkeit, die Rollenverteilung zwischen Staat und Privat z.B. im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen bei Bedarf neu festzulegen und so auf Fehlentwicklungen oder geänderte Präferenzen und Wertvorstellungen der BürgerInnen zu reagieren. Seit Bekanntwerden der vielfältigen EU-Initiativen zum Abschluss von Handelsabkommen (z.B. TTIP, CETA oder TiSA) werden vonseiten der Kommunen immer wieder Befürchtungen geäußert, derartige Abkommen könnten künftige Rekommunalisierungsmaßnahmen erschweren oder gar verhindern. Rechtliche Schranken für Rekommunalisierungen können sich allerdings bereits aus dem nationalen Verfassungs- und Verwaltungsrecht ebenso wie dem Unionsrecht ergeben. Im österreichischen Kontext handelt es sich dabei bislang um ein rechtswissenschaftlich kaum systematisch durchdrungenes Gebiet. Im Rahmen eines Dissertationsvorhabens werden rechtliche Gestaltungsspielräume der Gemeinden bei der Rekommunalisierung bestimmter Dienstleistungen analysiert und auch die diesbezüglichen Auswirkungen von EU-Handelsabkommen am Beispiel des EU-kanadischen CETA untersucht.

Projektleitung: Univ.Prof. Dr. Verena Madner