Außenansicht des D2 Gebäudes

F.R.E.SCH – Freiraum für Regulatorisches Experimentieren Schaffen

Abschluss des FFG-Projekts F.R.E.SCH

Forschungsfeld: Smart Cities, nachhaltige Stadtentwicklung und urbane Transformationsprozesse

Das Projekt „F.R.E.SCH – Freiraum für Regulatorisches Experimentieren Schaffen“, wurde mit einem umfassenden Endbericht abgeschlossen. Das Projekt wurde vom Forschungsinstitut für Urban Management und Governance in Zusammenarbeit mit dem AIT Austrian Institute of Technology (Projektleitung) und dem Energieinstitut an der Johannes Kepler Universität Linz (Projektpartner) im Rahmen der der ersten Ausschreibung des Förderprogramms Energie.Frei.Raum durchgeführt.

Dieses Förderprogramm soll die wesentlichen Ziele der österreichischen Klima- und Energiestrategie #mission 2030 und des Nationalen Energie- und Klimaplans (NEKP) für die Periode 2021-2030 unterstützen.

Bislang stoßen innovierende Akteur*innen im Energiebereich bei der Entwicklung neuer Lösungen zur Bewältigung der Klimakrise häufig an regulatorische Barrieren. Bei der systemischen Implementierung neuer Integrations- und Marktmodelle bzw. bei Lösungen mit Speicher- und Energietechnologien wird daher international verstärkt auf integrative experimentelle Ansätze unter möglichst realitätsnahen Kontextbedingungen – kurzum „regulatorische Freiräume“ – gesetzt.

Im Rahmen des Projekts erfolgte durch die  Projektpartner*innen  eine Konsolidierung und Ableitung von relevanten Themenfeldern und Forschungsfragen, insbesondere eine Identifikation relevanter regulatorischer Herausforderungen, eine Abschätzung der Hebelwirkung bei Bewältigung der regulatorischen Herausforderungen und eine Priorisierung dieser Themen im Hinblick auf die Zielvorgaben des Energie.Frei.Raum Programms. Zudem erfolgte unter partizipativer Einbindung relevanter Akteur*innen und Stakeholder eine Erhebung und Abschätzung des Bedarfs zur Gewährung von regulatorischen Freiräumen, insbesondere für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

Unter der WU-Projektleitung von Prof. Verena Madner wurden die maßgeblichen unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Schaffung von Reallaboren im Energiebereich identifiziert und grundlegende rechtliche Determinanten aufgezeigt. Dabei konnte gezeigt werden, dass vielfach zwingende EU-Vorgaben der Schaffung von Experimentierräumen entgegenstehen und das österreichische Energierecht aktuell keine explizite Ermächtigung enthält, um innovative Projekte zu Experimentierzwecken ganz oder teilweise von rechtlichen bzw. regulatorischen Anforderungen auszunehmen. Eine mögliche Lösung könnte in der differenzierten Umsetzung der einschlägigen Energierichtlinien in Bezug auf Energiegemeinschaften und der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage bestehen, die es der Behörde erlaubt, spezifisch zugeschnittene Freiräume zu bestimmen. Aus einer verfassungsrechtlichen Perspektive sind dabei jedenfalls Vorgaben zur sachlichen Rechtfertigung und ausreichenden Bestimmtheit zu beachten.

Der Endbericht des vom BMK finanzierten und von der FFG abgewickelten Projekts ist auf der Website des BMK abrufbar.

Projektleitung WU: Univ.Prof. Dr. Verena Madner

Partner: AIT - Austrian Institute of Technology GmbH (Konsortialführung), Energieinstitut an der JKU Linz

Fördergeber/innen: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)/ Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)

Laufzeit: 09.2019 - 02.2020