Außenansicht des D2 Gebäudes

Vortrag von Birgit Hollaus zu den Rechtsschutzgarantien der Aarhus-Konvention am ÖVAG-Seminar

22. Mai 2025

Auch 20 Jahre nach dem Beitritt Österreichs zur Aarhus-Konvention werfen die Konventionsgarantien immer noch eine Vielzahl von Rechtsfragen auf.

Auch 20 Jahre nach dem Beitritt Österreichs zur Aarhus-Konvention werfen die Konventionsgarantien immer noch eine Vielzahl von Rechtsfragen auf, gerade auch im Kontext des österreichischen Rechts. Im Rahmen des Seminars zur Aarhus-Konvention der Österreichischen Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit (ÖVAG) am 22. Mai 2025 widmete sich Birgit Hollaus der sogenannten Dritten Säule der Konvention – dem Zugang zu Gerichten. Sie behandelte den Status quo und offene Fragen in Österreich im Zusammenhang mit den Rechtsschutzgarantien der Konvention vor dem Hintergrund der internationalen, europäischen und nationalen Judikatur.

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