Außenansicht des D2 Gebäudes

Abschluss des Projekts „Vierter Baukulturreport“

08. November 2021

Das Projekt „Vierter Baukulturreport“ wurde mit der Veröffentlichung eines umfassenden Endberichts erfolgreich abgeschlossen.

Das Projekt „Vierter Baukulturreport“ wurde mit der Veröffentlichung eines umfassenden Endberichts erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt, das auf Basis zweier Entschließungen des Nationalrats von der Bundesregierung (vertreten durch das BMKÖS) beauftragt wurde, verfolgte als Zielsetzung den Entwurf eines Regelungsvorhabens samt wirkungsorientierter Folgenabschätzung (WFA) für effektivere und effizientere Baukulturinstrumente.

Der Begriff „Baukultur“ ist grundsätzlich weit zu verstehen: er bezieht sich nicht nur auf gebaute Objekte, sondern umfasst auch damit zusammenhängende Prozesse. Der Vierte Baukulturreport widmete sich dabei der Bewältigung aktueller Herausforderungen der österreichischen Baukulturpolitik. Diese Herausforderungen reichen von einer geringen Wertschätzung von Baukultur und baukulturellem Erbe, über fehlende Nachhaltigkeit, Bodenverbrauch und dem Funktionsverlust von Stadt- und Ortskernen bis hin zu kontraproduktiven rechtlichen Rahmenbedingungen.

Unter der WU-Projektleitung von Univ.-Prof. Dr. Verena Madner steuerte das Forschungsinstitut für Urban Management und Governance die rechtliche Expertise zum Projekt bei. Dabei lag der Fokus auf rechtlich-institutionellen Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung einer Agentur zur Förderung von Baukultur in Österreich. Eine solche Agentur sollte die folgenden Themenbereiche abdecken: Baukulturförderung für Städte und Gemeinden, Forschungsförderung, Beratung und Kooperation sowie Qualitätsentwicklung. Die rechtliche Analyse setzte sich mit zahlreichen Einzelaspekten des Vorhabens auseinander. Ein Schwerpunkt lag auf Fragen der Schaffung einer tragfähigen rechtlichen Grundlage (Bundesbaukulturgesetz) vor dem Hintergrund der komplexen Kompetenzverteilung im Bereich der Baukultur (Stichwort Querschnittsmaterie). Darüber hinaus wurden unter anderem Fragen der Rechtsformwahl, der Organausgestaltung oder des Förderregimes behandelt. Weiters wurde der zusätzliche Anpassungsbedarf im aktuellen Gesetzesbestand sowie relevante unionsrechtliche Fragen (z. B. Beihilfeverbot) behandelt.

Der mit Mitteln des BMKÖS finanzierte Vierte Baukulturreport ist auf der Website des BMKÖS abrufbar.

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