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Rechtsgeschäftsgebühren bei Vermietung von WE-Objekten

03. Mai 2023

Buchbeitrag von Bernhard Winkelbauer und Gerald Kerbl (TPA)

Kerbl/Winkelbauer in Albl/Frech/Kerbl (Hrsg), Praxishandbuch WEG I Wohnungs­eigentumsgesetz (2023), Rechts­geschäftsgebühren bei Vermietung von WE-Objekten

Gem § 33 TP 5 GebG unterliegen Bestand­verträge und sonstige Verträge, wodurch jemand den Gebrauch einer unverbrauchbaren Sache auf gewisse Zeit und gegen einen bestimmten Preis erhält, der Gebühren­pflicht, wobei Miet- und Pacht­verträge jedenfalls die Hauptfälle darstellen. Nachdem die Vermietung zu Wohnzwecken und auch Vorgänge, die unter die Grund­erwerbsteuer fallen, von der Gebühren­pflicht befreit sind, ist der Anwendungsbereich des GebG für Immobilien­geschäfte und somit auch für Wohnungs­eigentum inzwischen eher beschränkt. Während die Vermietung zu Wohnzwecken seit 2017 nicht mehr gebühren­pflichtig ist, unterliegen Verträge über die Vermietung von Immobilien zur betrieblichen Nutzung weiterhin der Gebühren­pflicht. Werden Wohnungs­eigentumsobjekte zu betrieblichen Zwecken vermietet, ist zu empfehlen, sich bereits frühzeitig mit dem Thema der Rechts­geschäftsgebühren auseinanderzusetzen, da es ansonsten oftmals zu vermeidbaren Fehlern mit teuren Folgen kommen kann. Obwohl der Gebührensatz mit 1 % niedrig wirkt, trügt der Schein, weshalb es im betrieblichen Bereich schnell zu hohen Summen kommen kann, die eine richtige Planung und Ausgestaltung umso wichtiger machen. Inzwischen gibt es eine Reihe an Möglichkeiten, die Gebühren­pflicht zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren, wobei aufgrund der Judikatur auf einige Fehlerquellen zu achten ist, die zu einer Ersatzbeurkundung und somit zu einer Gebühren­pflicht führen könnten.