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Beitrag in Die Presse von Matthias Petutschnig und Georg Winkler (PDF verfügbar)

05. August 2020

Neue Tür zur Steuerhinterziehung aufgemacht: Die bis Ende des Jahres geltende Umsatzsteuersenkung auf fünf Prozent, die im Bereich der Gastronomie für die Verabreichung aller Speisen und Getränke zur Anwendung gelangt, hat die Tür zur Steuerhinterziehung wieder geöffnet. Dabei kann in bestimmten Gastronomiebereichen durch (bewusste oder unbewusste) Falschdeklaration von Umsätzen (Sofort-Konsum statt Mitnahme-Konsum) der vergünstigte USt-Satz unrechtmäßig in Anspruch genommen werden. Diese Vorgehensweise wurde auch bereits in empirischen Studien belegt.

Der vollständige Beitrag erschien am 27.7. auf diepresse.at und ist als PDF zum Download verfügbar.