Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

WU begleitet den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030

03. Dezember 2025

Der "Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022–2030" ist die bundesweite Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Damit ist der die vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Hierfür haben sich in Österreich der Bund und die Länder knapp 300 Ziele gesetzt, die mit 375 Maßnahmen erreicht werden sollen.

Die WU, vertreten durch das Zentrum für Nonprofit Organisationen und Social Impact sowie das Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht, wird zunächst prüfen, inwieweit die gesetzten Maßnahmen und Ziele konsistent zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen und Wirkungsindikatoren für die Ziele vorschlagen. Darüber hinaus wird der Entstehungsprozess des NAP-Behinderung retrospektiv beleuchtet und daraus Verbesserungen für die Zukunft abgeleitet. Nicht zuletzt werden sich die Jurist*innen im Team u.a. mit der Umsetzung der abschließenden Bemerkungen des Ausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Österreichs vom September 2023 befassen.

Über den gesamten Projektzeitraum von rund sechs Jahren wird das multidisziplinäre Team um Christian Grünhaus, Selma Sprajcer und Susanne Auer-Mayer die Fortschritte der Maßnahmenumsetzung und Zielerreichung jährlich bewerten.

Das Projektteam freut sich auf eine spannende Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Community, den Selbstvertreter*innen, Interessensvertretungen, dem Sozialministerium Österreich, den Sozialabteilungen der Länder sowie Kolleg*innen aus der Wissenschaft.

Am Ende soll klarer sein, welchen Mehrwert die Menschen mit Behinderungen durch die Maßnahmen hatten und Empfehlungen und inhaltlichen Vorschlägen für die Erstellung und Umsetzung des nächsten Nationalen Aktionsplans Behinderung vorliegen.

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