Ansicht auf die oberen Stockwerke vom Erdgeschoss des TC Gebäudes aus gesehen

Anerkennungen im Rahmen der SBWL

Regeln für die Anerkennung im Fach KMU-Management

Bei Gleichwertigkeit können seit dem Sommersemester 2020 bis zu zwei der vertiefenden Kurse (2-5) anerkannt werden:

Kurs 1kann nicht anerkannt werden
Kurs 2bei Gleichwertigkeit ist eine Anerkennung möglich
Kurs 3bei Gleichwertigkeit ist eine Anerkennung möglich
Kurs 4bei Gleichwertigkeit ist eine Anerkennung möglich
Kurs 5bei Gleichwertigkeit ist eine Anerkennung möglich

Anhaltspunkte für die inhaltliche Gleichwertigkeit bei der Anerkennung:

Grundsätzlich muss eine Gleichwertigkeit der abgelegten Prüfungen feststellbar sein

  • eindeutiger Bezug zu Themenbereichen wie „KMU-Management“ oder „Entrepreneurship“

  • Der Umfang muss einer zweistündigen Lehrveranstaltung an der Wirtschaftsuniversität Wien (4 ECTS bzw. ca. 30 Lehreinheiten) entsprechen.

Allen Antragsteller/inne/n wird empfohlen, vor Antritt des Auslandssemesters elektronisch einen Antrag auf Erlassung eines Vorausbescheides, in dem die Gleichwertigkeit der geplanten Prüfungen mit denen an der WU feststellt wird, zu stellen. E-mail Anfragen oder schriftliche Bestätigungen sind in diesem Verfahren nicht mehr vorgesehen, da diese aus technischen Gründen nicht in den online-Antrag übernommen werden können. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bereich Studienrecht & Anerkennung oder unter https://www.wu.ac.at/studierende/mein-studium/masterguide/anerkennung-von-pruefungen/Nach der Rückkehr vom Auslandssemester ist im Bereich Studienrecht & Anerkennung ein Antrag einzureichen.