Hintere Außenansicht des D2 Gebäudes

Studierende liefern praxisnahe Erkenntnisse für die Lebenshilfe Österreich

24. Juni 2026

Seit Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsgesetz Unternehmen dazu, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu gestalten.

Doch was bedeutet das konkret für Menschen mit intellektuellen Behinderungen? Dieser Frage sind Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung des Spezialisierungsbereiches Public & Nonprofit Management in Kooperation mit der Lebenshilfe Österreich nachgegangen.

Methodisch besonders sinnvoll: Die Studierenden führten 1:1 Sessions mit Betroffenen durch, setzten sich gemeinsam mit ihnen vor den PC bzw. das Smartphone und dokumentierten systematisch, welche Hürden bei der Nutzung realer Websites und Webshops auftreten. Sie dokumentierten ebenfalls, inwiefern das gesetzlich vorgesehene Beschwerdeverfahren für Betroffene praktisch nutzbar ist. Ergänzt durch eine rechtliche Analyse und betreut durch die LV-Leiterin Michaela Neumayr leiteten sie daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis ab: Empfehlungen, wie das Beschwerdeverfahren bekannter gemacht werden kann, wie es von Betroffenen besser genutzt werden kann – und welche Anforderungen an Verständlichkeit, Lesbarkeit und technischer Zugänglichkeit von Websites noch häufig nicht erfüllt werden.

Rechtzeitig zum ersten Jahrestag des Barrierefreiheitsgesetzes am 28. Juni 2026 zeigt dieses Projekt eindrucksvoll, wie universitäre Lehre relevante Fragen aufgreift und konkreten Nutzen stiftet. Ein Dankeschön an die Studierenden für ihr herausragendes Engagement!

https://lebenshilfe.at/aktuelles/news/barrierefreiheitsgesetz/

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