Außenansicht des D3 Gebäudes

25. Jahrestagung der Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht

20. November 2025

Robert Kert sprach über die Zukunft des Strafrechts und wagte einen Ausblick auf die nächsten 25 Jahre.

Ende November fand die 25. Jahrestagung der Studiengesellschaft für Wirtschaft und Recht (WiR) in Salzburg zum Thema „Die Zukunft des Wirtschaftsrechts - die nächsten 25 Jahre“ statt. Das Thema wurde im Rahmen der zweitägigen Veranstaltungen aus den unterschiedlichsten Perspektiven von Rechtswissenschafter:innen aus Österreich und Deutschland diskutiert.

Im Zuge dessen referierte Robert Kert über die Zukunft des Strafrechts in den kommenden 25 Jahren. Dabei zeigte er auf, dass das StGB zwar dank präziser Formulierungen und fortschrittlicher Ansätze in der Vergangenheit für Beständigkeit sorgte, sich zukünftig allerdings folgende fünf Herausforderungen für Legistik, Praxis und Wissenschaft stellen werden:

  • Digitalisierung, Automatisierung und Künstliche Intelligenz: Technologische Fortschritte verlangen gesetzliche Anpassungen und differenzierte Delikte im Bereich der Computerkriminalität. Neue Tatbestände müssen dabei zukünftig klar und eindeutig formuliert sein – eine Anforderung, die bisherige computerstrafrechtliche Tatbestände nicht gänzlich erfüllen.

  • Umwelt – Klima – Nachhaltigkeit: Trotz der großen Bedeutung des Umweltschutzes spielen bestehende Delikte des StGB zum Schutz der Umwelt in der Praxis bislang kaum eine Rolle. Um Umwelt und Klima künftig wirksam strafrechtlich schützen zu können, braucht es daher ein grundlegendes Umdenken und – ergänzend zu bestehenden Normen – einen eigenständigen strafrechtlichen Klimaschutz.

  • Globalisierung und grenzüberschreitende Kriminalität: Das jetzige Strafanwendungsrecht ist für moderne Formen transnationaler Kriminalität nur unzureichend gerüstet. Die Bindung des Strafrechts an staatliche Grenzen führt zu erheblichen Herausforderungen in der Strafverfolgung. Zukünftig werden deswegen Modelle benötigt, die der globalen Dimension kriminellen Handelns gerecht werden.

  • Komplexe wirtschaftliche Strukturen und Abläufe: Die StPO ist derzeit nicht auf komplexe Wirtschaftsstrafverfahren ausgelegt, weil frühere Reformversuche bestehende Schwachstellen nicht beheben konnten. Es braucht daher dringend effektive Instrumente, um umfangreiche Strafverfahren zu vereinfachen und zu verkürzen.

  • Zeitgemäßes und wirksames Straf- und Sanktionensystem: Ursprünglich fortschrittliche Ansätze des StGB wurden in den vergangenen Jahren zunehmend durch Strafverschärfungen aufgeweicht. Um diesem Trend entgegenzuwirken, werden zeitgemäße Sanktionen notwendig, die spezial- und generalpräventive Ziele erfüllen und Freiheitsstrafen bei minderschweren Delikten vermeiden.

Vielen herzlichen Dank an den Vorstand der Studiengesellschaft für die Organisation dieser spannenden Veranstaltung mit ihrem stimmungsvollen Rahmenprogramm im vorweihnachtlichen Salzburg!

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