Die Erholunsgzone vor dem D4 Gebäude über dem Brunnen.

Wie wird der Betriebsrat gewählt?

27. November 2012

Betriebsräte sind ein wichtiges Sprachrohr der Belegschaft. Diesem Sprachrohr wird für vier Jahre eine Stimme verliehen.

Damit der Betriebsrat gewählt werden kann, muss ein Wahlvorstand gebildet werden. Dieser wird bei der zuvor stattfindenden Betriebsversammlung gewählt. Er hat die Aufgabe, die Wahlen nach dem Gesetz zu organisieren, so dass alle Arbeitnehmer/innen zu ihrem Recht kommen. Aber nicht jeder, der im Betrieb arbeitet, ist auch berechtigt selbst zu wählen oder sogar gewählt zu werden. Wer wahlberechtigt ist, muss der Wahlvorstand mit Hilfe des Arbeitgebers herausfinden.

Nachdem der Wahlvorstand unverzüglich nach der Betriebsversammlung die Wahlausschreibung durch Aushang veröffentlicht hat, können Wahlvorschläge anhand von Wahlvorschlagslisten eingereicht werden. Dem Wahlvorschlag müssen – je nach Betriebsgröße – ausreichend Unterstützungsunterschriften beigelegt werden.

Bei der Stimmabgabe gibt der/die Wähler/in seinen Namen an, um in der Wählerliste vermerkt werden zu können. Um die Identität des/der Wähler/in/s feststellen zu können empfiehlt es sich, dem Wahlvorstand einen Ausweis vorzulegen. Die Betriebsratswahl erfolgt geheim und unbeobachtet mittels Stimmabgabe durch Ankreuzen der jeweiligen Liste. Danach kann er/sie seinen/ihren Stimmzettel in einem Umschlag in die Wahlurne im Wahllokal einwerfen. Aus den verschlossen zu haltenden Wahlurnen dürfen bis zu ihrer Öffnung zu keiner Zeit Stimmzettel entnehmbar sein. Die Stimmauszählung erfolgt unmittelbar nach der Wahl. Das Ergebnis wird danach durch den Wahlvorstand bekanntgegeben.

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